Fidschi- Reisen
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Bula Fiji
Bula Fischi = Südsee, Palmen und weiße Strände. Herzliche Gast- freundschaft, Korallenriffe, kleine unbewohnte inseln. Ihr Urlaubsparadies.

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Ulurus GmbH

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Reisebedingungen der Ulurus GmbH

Ulurus GmbH AGB

Teilnahme- und Reisebedingungen Ulurus GmbH Gültig für alle Buchungen ab 01.07.2018 Die nachstehenden Reisebe-dingungen gelten für die fol-genden Reiseveranstalter. Bei jeder Reise / auf jedem Anmeldeformular ist der Reiseveran-stalter klar genannt. Reiseveranstalter Ulurus GmbH, Bonnerstr. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13160. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5864 / 1032, UST-ID.: DE 29 75 68 332. Telefon 02241-9424243. Fax 02241-9424299, email: ulurus@t-online.de, nachfolgend Reise- veranstalter genannt. b) Zu den Australien & Neusee-landreisen der Ulurus GmbH kommen Sie auf www.ulurus.de und über die „älteren“ Internet-adressen www.australien.bct-touristik.de bzw.www.neuseeland.bct-touristik.de c) Zu den Travel4Youth Reisen der Ulurus GmbH gehören Ja-pan4Youth (J4Y), Korea4Youth (K4Y), Taiwan4Youth, Australia 4Youth und die weiteren Länder-reisen und die jeweiligen Inter-netseiten „Land“4Youth. Reisepreisabsicherung / Siche-rungsschein: Die Reisen der Ulurus GmbH sind bei der Zu- rich Insurance abgesichert. Zu-rich Insurance plc Niederlas-sung für Deutschland, Solms- straße, 27-37, 60252 Frankfurt. Versicherungsvertrag Nr. 2.008.190. Kontakt: Kaera Ser-vice Center Tel 06172-99761-0, Fax 06172-9976120. Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. Ulurus GmbH, Tel 02241-9424243. daten- schutz@ulurus.de Abkürzungen & Definitionen RV = Reiseveranstalter, BGB Bürgerliches Gesetzbuch, Kun-de = Teilnehmer/in = Reisende/r (unabhängig von Geschlecht). Dauerhafter Datenträger (wel-cher gesichert werden kann und in kurz Zeit lesbar gemacht wer-den kann): Email mit/ohne PDF oder Papier. Wir haben zu Ihrer Information Links angegeben. Falls ein Link nicht funktionieren, bitte den RV kontaktieren und wir senden Ihnen den aktuellen Link. A. Reiseveranstalter Diese Reisebedingungen gelten gleichlautend für alle Reisever-anstalter Firmen der Bexte Tou-ristik Group. Bei jeder Reise und auf jedem Anmeldeformular ist klar aufgeführt, welches Unter-nehmen Reiseveranstalter ist und die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchfüh-rung der gesamten Pauschalrei-se hat. B. Pauschalreise Bei allen Reisen bzw. angebo-tenen Kombination von Reise-leistungen im Katalog oder In- ternet handelt es sich um Pau-schalreisen im Sinne der Richt-linie (EU) 2015/2302 bzw. Pau- schalreise nach § 651a BGB. Das vorgeschriebene Formblatt (§250, Anlage 11) finden Sie im Anhang und im Internet unter www.ulurus.de/eu-richtlinie 1. Sprache der Reise: deutsch a) Wir bieten Reisen für Kunden aus Europa und der ganzen Welt an. Reisen die wir über Deutschland, Österreich und der Schweiz verkaufen werden deutschsprachig durchgeführt. Dies betrifft sowohl die Reiseun-terlagen als auch die Reiselei-tung vor Ort. b) Die im deutschsprachigen Katalog / Internetseite angebo-ten Reisen werden auf Deutsch durchgeführt. c) Die im französischsprachigen Katalog / Internetseite angebo-ten Reisen für unsere Kunden aus Frankreich werden auf Französisch durchgeführt, die Jugendreisen Travel4Youth auf Französisch oder Englisch. d) Die im englischsprachigen Katalog / Internetseite angebo-ten Reisen werden auf Englisch durchgeführt. e) Gibt es einzelne Programm-punkte die aufgrund örtlicher Bestimmungen nur mit lokalen Reiseleiter in Englisch durchge-führt werden können (zB. Parla-mentsführungen), wird dies in der Beschreibung vorher er-wähnt und unser BCT Reiselei-ter erklärt Ihnen vorab das Wichtigste auf Deutsch. 2. Anmeldung & Ab-schluss des Reisevertra-ges a) Durch seine Anmeldung bietet der Reiseinteressent dem RV den Abschluss eines Reisever-trages an (Anmeldung). Dieser ist bis zur schriftlichen Bestäti-gung durch den RV zunächst einseitig. Erst mit der Bestäti-gung durch den RV gilt der Rei-severtrag als abgeschlossen. b) Online Reiseanmeldung Wenn Sie sich über das Anmel-deformular auf unseren Internet-seiten anmelden, füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und klicken Sie anschließend auf den Button „Anmeldung“. Ihre Daten werden damit an den RV übermittelt. und Sie erhalten eine Versandtbestätigung. Diese Antwortseite stellt noch keine Reisebestätigung dar. Sie erhal-ten die verbindliche Reisebestä-tigung per Post.. Vor dem Absenden können Sie noch alle Ihre Eingaben ändern. Verlassen Sie die Seite ohne auf den Button Anmeldung gedrückt zu haben, werden Ihre Daten automatisch gelöscht und nicht gespeichert. c) Sofern ein Teilnehmer mehre-re Teilnehmer zusammen an-meldet, steht er notfalls selbst für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein und erkennt zu- gleich für diese, die hier aufge-führten Reisebedingungen an. Dies gilt nicht, wenn der/die anderen Teilnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklä-rung ausdrücklich selbst die entsprechenden Verpflichtun-gen übernehmen. d) Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall verlangen, dass sich jeder Teilnehmer persönlich anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände entge-genstehen. e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisever-anstalter zustande. Bei, oder unverzüglich nach, Vertragsab-schluss wird der Reiseveran-stalter dem Teilnehmer die schriftliche Reisebestätigung aushändigen (Papier nach Art.250 § 6 Abs. 1 S.2 EGBGB) oder zusenden (per Post oder Email mit PDF). f) Die Reisebestätigung wird auf einen dauerhaften Datenträger übermittelt, welches es den Kunden/Teilnehmer ermöglicht, diese unverändert aufzubewah-ren, zu speichern und in kurzer Zeit zugänglich (lesbar) zu ma-chen. Als dauerhafter Datenträ-ger gelten hierbei: Papier oder Email mit/ohne PDF. f) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, bemüht sich der Reiseveranstal-ter dies umgehend mitzuteilen. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da wir oft mehr Inte-ressenten als Plätze haben. 3. Spezialfälle beim Wider-rufsrecht a) Online - Kein Widerrufsrecht Bei Abschluss eines Pauschal-reisevertrages im Fernabsatz ( Internet, Email, Fax, Telefon, SMS, App, Post …) gibt es kein Widerrufsrecht. b) Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen – Wider-rufsrecht Nur bei Reiseanmeldung außer-halb von Geschäftsräumen bei einem Treffen zwischen Kunden und Reisemittler/RV besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden nach §312BGB, soweit das Treffen nicht auf Bitten des Kunden stattgefunden hat. 4. Richtiger Name in An-meldung bitte wie im Rei-sepass Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name in der Anmeldung wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepass geschrieben wird, weil das Flugticket nach dieser Zeile ausgestellt wird. Mehrkosten für Ticketänderun-gen bei fehlerhaften Namen ge-hen zu Lasten des Kunden. 5. Reisebestätigung/Rechnung mit abweichenden Leistungen / Programm / Reisepreis a) Weicht der Reisepreis oder die Leistungsbeschrei-bung/Programm der Reisebestä-tigung von der Anmeldung / Prospektbeschreibung/Katalog ab, so gilt sie als neues Angebot vom Reiseveranstalter, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Teil- nahme an der Reise erklärt oder die Anzahlung tätigt. 6. Bezahlung a) Mit dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250 Euro zu leisten b) Zahlungen für Versicherun-gen, Literatur und sonstigem Reisezubehör, Rücktrittsent- schädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort in voller Höhe fällig. c) Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, ist mit der Anmeldung der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Sicherungs-schein ist entsprechend sofort auszuhändigen. d) Die An- und die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651r. Abs. 4 BGB erfolgen. Es muss ein wirksamer Kundengeldabsicherungsver- trag bestehen. Namen und Kon-taktdaten des Kundengeldabsi-cherers müssen den Kunden klar, verständlich und in her-vorgehobener Form mitgeteilt werden. Sie finden diese Daten u. a. auf dem Sicherungsschein, hier in den AGB und im Pau-schalreiseformblatt. e) Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach 28) abgesagt werden kann. f) Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht voll-ständig bezahlt ist, besteht für den Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der Reise. Der Reiseveranstalter hat das Recht auf eine Entschädi-gung gemäß der Stornogebüh-ren. g) Sämtliche Rückzahlungen nach §651 hat der RV innerhalb 14 Tage zu leisten. 7. Reisepreisänderung nach Vertragsabschluss a) Der Reiseveranstalter behält sich eine nachträgliche Ände-rung des Reisepreis für folgen- de 3 Fälle vor: I. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf-grund höherer Kosten für Treib-stoff oder andere Energieträger II. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein-barte Reiseleistungen, wie Tou- ristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren. III. Änderung der für die Pau-schalreise geltende Wechsel-kurse. b) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises (a.I.) ist nach Ticketausstellung für ausgestell-te Flugtickets nicht mehr mög-lich. c) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises wegen Wech-selkurs Änderungen nach (a.III.) ist nur bei Reisen mög-lich, die vom RV nicht Wechsel-kurs gesichert sind und die in Fremdwährung eingekauft wor-den sind. d) Der Reisende kann eine Sen-kung des Reisepreis verlangen wenn sich die Energiepreise, Abgaben und Wechselkurse nach I. bis III. geändert haben und dies zu niedrigen Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstanden Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf des-sen Verlangen nachzuweisen, in welche Höhe Verwaltungsaus-gaben entstanden sind. e) Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Teil- nehmer unverzüglich, spätes-tens 3 Wochen vor Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiser-höhungen ab 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht zulässig. f) Der RV informiert den Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise über die Gründe und die Berech-nung der Preiserhöhung auf einen dauerhaften Datenträger. g) Der Kunde ist berechtigt, kos-tenlos vom Reisevertrag zurück-zutreten, sofern die Preiserhö-hung mehr als 8% ausmacht. Der RV informiert den Kunden über sein Recht in einer gesetz-ten Frist kostenlos zurückzutre-ten oder den neuen Reisepreis anzunehmen. Reagiert der Kun-den in der gesetzten Frist nicht, wird der neue Reisepreis ver-einbart, wenn der Kunde vorher, auf die Folge der Nichtreaktion deutlich hingewiesen worden ist. h) Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus Förderungspro-grammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, anderer öf-fentlicher Institutionen etc. ge-fördert und sind die Teilnehmer vorab über diese Förderung informiert worden, sind die Teilnehmer verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur För-derung der entsprechenden Fahrt notwendig sind, teilzu- nehmen und alle evtl. sonst notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Kommen die Teil- nehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie die durch den Ausfall der Förderungsmit- tel entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur für die Stu-dienfahrt selber, sondern auch für Vor- und Nachbereitungsver-anstaltungen. Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl bei den Studienfahrten als auch bei Ta-gungen und Seminaren, die Förderungsmittel manchmal das Mehrfache des Teilnehmerbei-trages betragen. i) Spezialpreise, Rabatte & Er-mäßigungen müssen bereits bei der Buchung beantragt werden. Eine spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung ist nicht möglich. 8. Leistungen a) Für den Umfang der vertragli-chen Leistungen gilt aus-schließlich die Leistungsbe- schreibung in unseren Katalo-gen und Internetseiten. Der Rei-severanstalter behält sich je- doch vor, aus sachlich berech-tigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Ände-rung der Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Bu-chung selbstverständlich infor-miert wird (siehe 4b). b) Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der beschrie-benen Leistungen ändern, sind nur mit einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig. Vermitt-ler, Reisebüros, Leistungsträger und Reiseleiter sind hierzu aus-drücklich nicht befugt. c) Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den örtlichen Ge-gebenheiten / Standards / Kate-gorien. Die Leistungen werden immer landes- bzw. ortsüblich erbracht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länder- und Ortsbeschreibungen. Be-achten Sie bitte, dass die meis-ten Länder außerhalb der EG keine europäischen Verhältnis-se haben. Es werden andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünkt-lichkeit und Komfort gestellt. d) Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder ohne eu-ropäischen Standard, wenn Sie ggf. mit einem niedrigen Stan-dard an Sauberkeit und Komfort über längere Zeit klarkommen, ohne den Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren. Wer z.B. absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit legt, den kön-nen wir von einer Reise in die sogenannte "Dritte Welt" nur abraten. g) Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die unter den Leistungen aufgeführten Pro-grammpunkte. h) Der Reiseveranstalter behält sich – auch kurzfristig – vor, die Programmpunkte in einer ande-ren Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen, sofern in Reiseausschreibung bzw. Bestä-tigung hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den Reisenden zumutbar ist. k) siehe 'Leistungsänderungen' l) siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung m) siehe 'Nicht in Anspruch genommene Leistungen' n) siehe 'Nicht erbrachte Leis-tungen' 9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel a) Einzelzimmer sind keine Doppelzimmer zur Alleinbenut-zung. b) Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer einer Gruppe in der gleichen Unterkunft unter. Dies kann aber nicht garantiert werden. c) Die Zimmer können in den Hotels gemäß internationalen Gepflogenheiten ab ca. 14.00 Uhr bezogen werden und müs-sen bis 12.00 Uhr geräumt wer-den. Auch bei Flugankünften am frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend gelten diese Regelungen. d) Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter im Ziel-land ausdrücklich vor, im Notfall auch kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort um eine Übernachtung zu verkürzen und an einem anderen Ort verlän-gern zu dürfen. Über diese Maß-nahme sind die Teilnehmer um-gehend unter Angabe der Grün-de zu unterrichten. Ihnen dürfen hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten wichtige Pro-grammpunkte an einem Ort dadurch ausfallen, muss ge-währleistet sein, dass ein min-destens gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle angeboten wird. Sollte der neue Programmpunkt / Hotel im Einkauf preiswerter sein, wird die Differenz an den Kunden erstattet (siehe Nr. 10) e) Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und Subtropen, während und direkt nach dem Monsun / Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen werden müssen und Sie kleinere Schäden, insbesondere Was-serflecke an Wänden, Tapeten und Teppichen, hinnehmen müssen. 10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss a) Änderungen und Abweichun-gen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-tragsabschluss notwendig wer-den und die von dem Reisever-anstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Ände-rungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistun-gen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen dem RV geringere Kosten hat er sie zu erstatten. c) Der Reiseveranstalter ver-pflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und - abweichungen unverzüglich vor der Reise in Kenntnis zu setzen. d) Im Fall erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen hat der Kunde ein kostenloses Rück-trittsrecht. Er kann zurücktreten oder die Vertragsänderung an- nehmen. e) Innerhalb der von Reisever-anstalter bestimmten angemes-senen Frist muss der Kunde seinen Rücktritt oder die An-nahme der Vertragsänderung erklären. Reagiert er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Der RV muss hier auf deutlich hinweisen. 11. Rechte des Reisenden bei Reisemängel & Abhil-fe nach BFG §651i und §651k a) Der RV hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Rei-semängeln zu verschaffen. b) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn Sie ver-einbarte Beschaffenheit hat. Die Leistungen und Beschaffenheit der Reise wird im Katalog des RV beschrieben. c) Eine Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleitungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft. d) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Verlangt der Reisen-de Abhilfe, hat der Reisveran-stalter den Reisemangel zu be- seitigen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnis-mäßigen Kosten verbunden ist. e) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des §651K, Absatz 1 Satz nicht innerhalb einer von Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Er-satz der erforderlichen Aufwen-dungen verlangen. Der Bestim-mung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Reisever-anstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwen-dig ist. f) Kann der Reisveranstalter die Beseitigung des Reisemangels nach §651k Absatz 1 Satz 2 ver-weigern und betrifft der Reise-mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben die Ersatz-leistungen zr Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleich-wertiger Beschaffenheit ist, hat der Reiseveranstalter dem Rei-senden eine angemessene Her-absetzung des Reisepreises zu gewähren. f) Ist die Beförderung des Rei-senden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn-licher Umstände nicht möglich, hat der RV die Kosten für eine notwenige Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeit-raum zu tragen, und zwar mög-lichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Die Begrenzung auf 3 Nächte entfällt bei Personen mit einge-schränkt Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere medi-zinische Betreuung benötigen. 12. Stellung eines Ersatz-teilnehmers a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, und in sei-ne Rechten und Pflichten ein-tritt. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten wider-sprechen, wenn - dieser den besonderen oder vertraglichen Reiseerfordernis-sen nicht genügt - seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen - er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen Förderung einer Fahrt erfüllt / erfüllen kann (wenn die Fahrt mit öffentlichen Mittel gefördert wird) - wenn die Teilnehmer bestimm-te Voraussetzungen zur Fahrt-teilnahme erfüllen mussten bzw. der Teilnehmerkreis des Reise-veranstalters eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft, Altersstruk-tur etc.). d) Der Reiseveranstalter die durch Teilnahme des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten verlangen, soweit diese ange-messen sind, tatsächlich ent-standen sind und vom Reise- veranstalter nachgewiesen wer-den. f) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Rei-sende dem Reisveranstalter als Gesamtschuldner für den Rei-sepreis und die durch den Ein-tritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 13. Ausschluss von der Fahrt a) Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig, gesetzwidrig, stört die Fahrt trotz mehrmaliger Ermahnungen nachhaltig, be-folgt nicht die Anweisungen des Reiseleiters / Studienfahrtleiters oder erfüllt die Verpflichtungen bei öffentlich oder sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach ein oder mehrmaliger Abmahnung oder in schweren Fällen sofort von der Reise oh-ne weitere Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Die Reiseleiter sind für diesen Fall ausdrücklich zur Kündigung des Reisevertrages ermächtigt. Der Reiseveranstalter behält in die-sem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstal-ter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an-rechnen lassen, die der Reise-veranstalter aus einer anderwei-tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leis-tungen erlangt, einschließlich des Reiseveranstalters von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) Evtl. hierbei anfallende Kos-ten für Rückreisen bei Minder-jährigen (+ evtl. Kosten für einen Begleiter) tragen die Erzie-hungsberechtigten. c) Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die Möglichkeit der Stel-lung eines Ersatzteilnehmers. 14. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer a) Sofern Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn noch nicht im Be-sitz der vollständigen Reiseun- terlagen/Visa sind, informieren Sie bitte umgehend den Reise-veranstalter. b) Bei Leistungsstörungen wäh-rend der Fahrt ist sofort die Rei-seleitung oder die Agenturver-tretung des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind be-auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sind beide nicht erreichbar, ist der Reiseveranstalter zu informie-ren. Sofern ein Mangel nicht angezeigt wird, tritt kein An- spruch auf Minderung auf. c) Die Reiseleitung des Reise-veranstalters und Agenturvertre-tungen sind nicht befugt, Ge- währleistungsansprüche der Teilnehmer anzuerkennen. d) Bei auftretenden Leistungs-störungen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb der ge- setzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. e) Falls eine Fahrt aus öffentli-chen Mitteln gefördert wird, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, an allen Veranstaltungen vor, wäh-rend und nach der Fahrt teilzu-nehmen und alle sonstige Ver-pflichtungen zu erfüllen, die zum Erlangen der Förderungswür-digkeit notwendig sind. f) Bei Busreisen, Übernachtun-gen in Jugendunterkünften, Sporthallen oder Zeltlagern sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit beizutragen und verpflichtet an der Endrei- nigung teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der Gruppe gemeinsam durchgeführten Ar-beiten mitzuhelfen. 15. Jugendreisen /Studienfahrten a) Einige der vom Reiseveran-stalter durchgeführten Reisen / Studienfahrten wenden sich an jugendliche Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß etwas lebhafter, insbesondere während der An- und Abreise als auch nachts. Aus den sich hieraus ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen können die Teilnehmer kein Minde- rungsanspruch ableiten. b) Die vorherige Regelung be-hält auch ihre Gültigkeit soweit nicht nur vereinzelte sondern auch eine größere Anzahl er-wachsener bzw. älterer Perso-nen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen. 16. Teilnahme Minderjäh-riger a) Eine Anmeldung Minderjähri-ger muss von diesen und den Eltern bzw. Erziehungsberechti-gen unterzeichnet werden. b) Sofern in der jeweiligen Aus-schreibung keine anderen Al-tersstufen angegeben sind, gel- ten folgende Mindestteilnahme-alter: 1) für allein reisende Ju-gendliche innerhalb der EU 16 Jahre, außerhalb der EU 18 Jah-re. 2) in Begleitung eines ver-antwortlichen Erwachsenen reisende Kinder oder Jugendli-che innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre. Ausnahmen hiervon sind nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Rei-severanstalter möglich. c) Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die Erziehungsberechtig-ten die Einwilligung, dass sich die minderjährigen Teilnehmer, während der ganzen Reise frei, alleine und auf eigene Gefahr bewegen dürfen. d) Dies gilt auch dann, wenn Teilnahmebestätigungen für minderjährige Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das unter dem ausgeschriebe-nen Mindestalter liegt. e) Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die Minderjähri-gen abends bis zu den von den Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten aufbleiben dürfen. f) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt einer Reise ins Ausland eine Einverständ- niserklärung beider Elternteile oder der Erziehungsberechtig-ten. Diese ist bei der Ein- und Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch vorzulegen. 17. Einschränkte Mobilität Alle unsere Pauschalreisen sind für Teilnehmer mit einge-schränkter Mobilität nicht ge- eignet. 18. Nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen a) Nimmt ein Teilnehmer einzel-ne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen han-delt, die Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen oder wenn einer Erstattung ge-setzliche oder behördliche An-ordnungen oder die örtlichen Gegebenheiten entgegenste-hen. b) Bei denen von dem Reisever-anstalter pauschal gebuchten Unterkünften, Transportmitteln und Programmen, bei denen auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine Erstattung wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgen. 19. Reiseleitung – Hilfe-stellung, Rechte & Pflich-ten a) Wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten, wird Ihnen der Reiseleiter nach BGB § 651 q unverzüglich in ange-messener Weise Beistand leis-ten (u.a. Gesundheitsinfos, Be-hörden/Botschaft, Kommunika-tionsmittel, andere Reise- oder Rückreisemöglichkeiten). 20. Vermittlung von Fremdleistungen & Flüge vor Ort a) Bei Buchung von Fremdleis-tungen, die nicht Teil der Leis-tungsbeschreibung sind, haftet der RV nur für ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die Leistungserbringung selber. b) Folgende Aktivitäten sind immer Fremdleistun-gen: Ballonfahrten, Rundflüge mit Kleinflugzeugen oder Hub-schrauber, Bungee Jumping. (Tandem-) Fallschirmspringen, Parasailing. 21. Fluggesellschaften/Anreise Flughafen / EU-Liste a) Der RV informiert die Kunden über die geplante Fluggesell-schaft. Steht bei Reisebuchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der RV über wahrscheinliche/n Fluggesell- schaft/en. Sobald die Flugge-sellschaft fest steht oder ein Wechsel erfolgt ist, informiert der RV sofort den Kunden. b) Bei Flügen sollten Sie min-destens 3 Stunden vor Abflug am Check In Schalter am Flug- hafen sein. Planen Sie bei RailFly Zugfahrten Verspätun-gen und verpasste Anschluss-züge mit ein, um 3 Stunden vor Abflug da zu sein. c) Die von EU erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften die nicht in der EU landen dürfen) finden Sie unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de . 22. Gepäck - Flug & Rund-reise a) Bei Flugreisen kann jeder Teilnehmer 20 kg Reisegepäck in üblichen Reisekoffern für Flug und Rundreise mitnehmen. b) Ist bei einigen Ziel die Ge-päckmenge oder - art abwei-chend, finden Sie den Hinweis in der Reisebeschreibung (zB. Papua Neu Guinea nur 15kg in Softgepäck). c) Die Beförderung von Sport-geräten (Surfbrettern, Tauchaus-rüstung, Skier, Fahrräder etc.), Rollstühlen und anderen Son-dertransporten ist nicht Be-standteil des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für den Flug, als auch für die Transfers, Tou-ren und Rundreisen im Zielge- biet. Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der Fluggesellschaft wegen des Transportes von Übergewicht oder Sondertrans-porten in Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter hierbei behilf-lich sind, geschieht dies ohne Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber des Reise-veranstalters. d) Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort nach der Ankunft der zuständigen Flug- gesellschaft im Flughafenge-bäude zu melden. Sie brauchen hierfür den Flugschein mit dem eingetragenen Gepäck, der Ge-wichtssumme und dem Gepäck-abschnitt. Die Fluggesellschaf-ten haften nur bis zu einer ge-wissen Höhe pro kg Gepäck laut Flugschein, wobei Wertge-genstände und das Handge-päck nicht mitversichert sind. Der Vorfall muss auf dem Scha-densfallformular (P.I.R.) aufge-nommen werden, dessen Kopie Sie benötigen um einen Scha-denersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft stellen zu kön-nen. 23. Visum / Behördliche Genehmigungen a) Sie benötigen für alle unsere Reisen einen Reisepass (EU-Bürger für Reisen in der EU nur einen gültigen Personalaus-weis). Der Reisepass muss min-destens bis 6 Monate nach Rei- seende gültig sein. b) Die Gesundheitsvorschriften finden Sie im Katalog ihrer Rei-se. c) Die Visum- und Einreisevor-schriften für EU-Bürger und Schweizer finden Sie im Katalog ihrer Reise. d) Nicht EU-Bürger werden ge-beten uns vor der Anmeldung zu kontaktieren. Für die meisten Länder benötigen Sie ein Visum, welches vor Reise bei der Bot-schaft beantragt werden muss. Wir informieren Sie vorher wel-che Einreisebestimmungen für Sie gelten. Email: pass@bct-touristik.com Email: pass@ulurus.de e) Sie müssen uns aktiv vor An-meldung informieren wenn be-sondere Passumstände (dop- pelte Staatsbürgerschaft mit mindestens 1 Nicht EU-Land, frühere Ausweisung oder Einrei- severweigerung durch Transfer- oder Zielreiseland, persona non grata, Passeintragungen etc.) vorliegen, damit wir die Bot-schaft/en der Zielländer kontak-tieren können, ob Sie an der Reise teilnehmen können. e) Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer die Organisa-tion und Beschaffung von Visa oder anderen Formalitäten übernimmt, haftet er nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch Botschaften, Konsulate oder sonstigen Be-hörden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzöge-rung zu vertreten hat. f) Der Reisende ist für die Ein-haltung aller für die Durchfüh-rung der Reise wichtigen Vor- schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche Kosten für eine sofortige Rückreise, die aus der Nichtbefolgung dieser Vor-schriften (z.B.: Nichtantrittsmög-lichkeit der Reise, Verweigerung der Einreise, Ausweisung) er-wachsen, gehen zu seinen Las-ten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Rei-severanstalters bedingt sind. 24. Gesundheitshinweise, Impfungen etc. Die Hinweise zu den vorge-schrieben Impfungen finden Sie bei jeder Reise. Sofern der Rei- severanstalter bei Auslandsrei-sen die Teilnehmer über weitere empfohlene Schutzmaßnahmen etc. unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und Ge-wissen, aber ohne Gewähr. Die Hinweise sind nur eine Anre-gung für ein Gespräch mit ihren Arzt, der unter Berücksichtigung ihrer gesamten Krankenge-schichte (Allergie, andere Medi- kamente etc), die für Sie optima-le Auswahl treffen sollte. 25. Reiseversicherungen a) Wir empfehlen für alle Reisen eine Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückführung im Un-fall/Krankheitsfall, eine Gepäck- versicherung (je nach Reiseziel) und ggf. eine Reiseunfall- oder –haftpflichtversicherung. b) Reiseversicherungen werden vom Reiseveranstal-ter/Reisebüro nur vermittelt im Status eines erlaubnisfreien An-nexvermittlers gemäß §34d Abs.8 Nr. 1 Gewerbeordnung. Der RV übernimmt nur die Haf-tung für die ordnungsgemäße Vermittlung. Es gelt die Bestim- mungen der jeweiligen Versi-cherung, die Sie vor Versiche-rungsabschluss erhalten. c) Eine Reiserücktrittskosten-versicherung muss je nach Ver-sicherung innerhalb von 7 oder 14 Tagen nach Erhalt der Rei-sebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Bu- chungen je nach Versicherung ab 1 bis 2 Monaten vor Reise sofort mit der Reiseanmeldung. d) Sie können diese und andere Reiseversicherungen u.a. bei den folgenden Versicherungen abschließen: Safety Card, Adler Versiche-rung AG (Signal Iduna Grup-pe), Neue Rabenstraße 15- 19,20354 Hamburg, Hanse Merkur Reiseversiche-rung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg Travelsecure, Würzburger Versicherungs AG, Bahn-hofstr.11, 97070 Würzburg TAS,(Kravag Logistic Versi-cherungs AG), Emil-von-Behring Str. 2, 60439 Frankfurt 26. Haftungsbeschränkung a) Die Haftung des Reiseveran-stalters aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis für Schäden beschränkt, - die nicht Körperschäden sind, - nicht schuldhaft herbeigeführt werden. b) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Scha-denersatz gegen den Leis- tungserbringer nur unter be-stimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraus-setzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveran-stalter gegenüber den Reisen-den hierauf berufen. c) Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter gegen den Reiseveranstalter Schatzersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahl-ten Beitrags, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund der desselben Ereignisses als Ent-schädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Über-einkünfte oder auf solchen be-ruhenden gesetzlichen Vor-schriften erhalten oder nach Maßgaben der EU Verordnun-gen nach BGB §651 p (3). d) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die bei Aus-flügen, Besichtigungen, Füh- rungen und anderen Sonder-leistungen entstehen, die von Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte Erstattung der Fahrt- und Eintrittskosten angeboten werden und Nichtbe-standteil der Leistungen des Reisevertrages sind. e) Für die Richtigkeit von Anga-ben -auf nicht RV Internetseiten und Orts- und Hotelprospekten, die der Eigenwerbung von Leis-tungsträgern dienen; - von uns überreichten Prospek-ten / Broschüren von Fremden-verkehrsämtern / Tourist Office etc.; - von uns empfohlenen oder erhalten Reiseführern eines Verlages können wir nicht haften. 27. Rücktritt durch Teil-nehmer a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler, soweit die Reise im Reisebüro gebucht wurde. b) Ein kostenloser Rücktritt vor Reisebeginn ist nur möglich, bei - einer nachträglichen Preiser-höhung durch den Reiseveran-stalter von über 8% des Reise- preises (siehe 7.) - wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wurde (siehe 10d) - bei Eintritt außergewöhnliche Umstände, welche die Durchfüh-rung der Reise erheblich beein-trächtigen, beispielweise wenn am Bestimmungsort schwerwie-gende Sicherheitsprobleme bestehen c) Tritt der Kunde vom Reisever-trag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reisever-anstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädi-gung verlangen. Bei der Berechnung des Ent-schädigung sind der Zeitpunkt zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, zu er-wartende Ersparnis von Auf-wendungen des Reiseveranstal-ter sowie ein zu erwartender Erwerb durch anderweitige Ver-wendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. a) Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise / Studienfahrt stellt keinen Rücktritt dar. d) Die beim Rücktritt entstehen-den Kosten variieren je nach Zeitpunkt des Rücktritts. Des- halb sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt werden. e) Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt individuell verschieden. Sie bestehen in jedem Fall in den Rücktrittskos-ten sämtlicher Leistungsträger, den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe gesamt gebuch-ten Leistungen (Führungen, Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell entfallenden Ver-günstigung bzw. Mehrkosten durch unterschreiten einer Min-destteilnehmerzahl. f) Wir können die Rücktrittskos-ten für jede Reise pauschalisie-ren, wobei wir bei unseren Be-rechnungen die eingesparten Reisevorleistungen bzw. ihre anderweitige Verwendung be-rücksichtigen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, uns nach-zuweisen, dass der Reiseveran-stalter durch anderweitige Ver-wendungen / Einsparungen kein oder ein niedriger Kosten-aufwand/Schaden entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die nachfolgende Kostenpau-schale bei Rücktritten bezahlen: g) Die pauschalierten Rücktritts-kosten betragen allgemein mit Ausnahme der nachfolgenden aufgeführten anderen Bestim-mungen oder sofern nicht in der Teilnahmebestätigung anders angegeben im Prozent vom Rei-sepreis: h) bei Busreisen in Europa für Einzelreisende im Prozent vom Reisepreis: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-25ter Tag vor Reisebeginn 60% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn 70% 15.ten Tag vor Reisebeginn 75% ab 48 Stunden vor Busstart 95% i) bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5 Personen im % von Reisepreis bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20% 60.-25ter Tag vor Reisebeginn: 75% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85% 15.ten Tag vor Reisebeginn: 97% j) bei sonstigen Reisen: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30% 30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 50% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 60% ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 65% ab 8.ten Tag vor Reisebeginn: 70% ab 2Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises k) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Ägypten, Israel, Jor- danien, Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel für je-den angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30% 30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 35% 25.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 45% ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 69% am Abreisetag: 85% l) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Afrika, Mittelamerika (Belize, Guatemala, Mexiko, Ni-caragua, Costa Rica, Panama) Indien, Nepal, Sri Lanka, Tibet, Mongolei für jeden angemelde-ten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 45% 30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 55% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75% ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 85% ab 48 Stunden vor Reisebeginn 95% m) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Japan, China, Korea und Südamerika für jeden an-gemeldeten Teilnehmer im Pro-zent vom Reisepreis: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% 89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 45% 59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 65% 34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75% ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 85% ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95% bei Nichterscheinen 98% m) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Australien, Neusee- land, Singapur, Fidschi, Pazifik-inseln für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Rei-sepreis: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% 89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 55% 59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 75% 34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85% ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 90% ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95% n) Die genannten Rücktrittskos-ten stellen Werte für Standard-reisen dar, die von dem Reise-veranstalter vermindert oder erhöht werden können, wenn die Rücktrittskosten niedriger oder höher ausgefallen als oben aufgeführt. Der RV muss höhere Stornokosten nachweisen. o) Höhere Rücktrittskosten ent-stehen in der Regel, wenn die Flugtickets mehr als 4 Wochen vor der Reise ausgestellt wer-den. p) Auf die bei einigen Reisear-ten, Ländern, Terminen und Reisezielen höheren Rücktritts- kosten wird in Reiseausschrei-bung vor Anmeldung hingewie-sen. q) Für nach Kundenwunsch zusammengestellte Individual-reisen gelten oft abweichende Stornobedingungen, die im je-weiligen Angebot aufgeführt werden. 28. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Rei-sebeginn a) Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer ausge- schriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmer-zahl (siehe folgendes Kapital 28.) b) Der Reiseveranstalter ist auf-grund unvermeidbarer, außer-gewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehin-dert. In diesem Fall hat der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktritts-grund zu erklären. Tritt der Rei-severanstalter von der Vertrag zurück verliert der den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet geleistete Zahlun-gen innerhalb 14 Tage. 29. Mindestteilnehmerzahl a) Wird die für eine Fahrt fest-gesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reise-veranstalter die Reise von mehr als 6 Tage Dauer bis 30 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei 2 bis 6 tägigen Kurzfahrten ver-kürzt sich diese Frist auf 7 Tage, bei Mini-Reisen mit weniger als 48 Stunden auf 2 Tage. b) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ab-sehen lassen, informiert der Reiseveranstalter unverzüglich die Teilnehmer. c) Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern unverzüglich er-klärt. Der Teilnahmebeitrag wird unverzüglich zurücküberwiesen Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. d) Sofern in der Reisebeschrei-bung keine anderen Mindest-teilnehmerzahlen festgelegt sind, gelten folgende Regelun-gen: - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen und für deren Verlängerungsprogram- me, Zusatzausflüge und sonsti-ge Veranstaltungen je 16 Teil-nehmer. - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen in Europa 30 Teilnehmer. 30) Wenn Sie diesen Punkt vor der Reiseanmeldung gelesen haben, erhalten Sie eine Gut- schrift von 5 Euro pro Person bei der Reise. Schreiben Sie bitte auf dem Anmeldeformular im Katalog irgendwo „AGB gelesen“ mit der Hand. Bei An-meldung über das Internet schreiben Sie bitte „AGB gele-sen“ in das Kommentarfeld. 31. EDV-Erfassung/ Daten-schutz Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche Rege-lungen vorschreiben. Eine Übersicht unserer Datenschutz-bestimmungen (Dauer und Absi-cherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf Löschung & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren Internetseiten . www.ulurus.de/datenschutz Wir übersenden unseren (ehe-maligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro Jahr eine Übersicht über unsere Rei-se der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer Daten zu die-sem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen. Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-9424277 oder email: keinkatalog@bexte-touristik.de 32. Irrtümer / Mündliche Absprachen a) Alle Vertragsunterlagen wer-den vom RV nur auf dauerhaften Datenträger den Kunden mitge-teilt. Mündliche Zusa-gen/Absprachen alleine sind nach der EU Pauschalreisericht- linie nicht zulässig. b) Sämtliche Angaben im Inter-net, Programmheften, Flugblät-tern, Plakaten und Rundschrei-ben etc. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen (Preise, Leistungen, Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur Anmeldebestätigung möglich. b) Aus Platz- oder anderen Gründen sind die Hinweise bei Kurzprospekten, Messeprospek- ten, Infoschriften, Rund- schrei-ben zu Fahrten, deren Teilnah-me- oder Sonderbedingungen oft nicht vollständig. Die voll-ständigen Reisebedingungen und jeweiligen Länder- und Rei- seinformationen finden Sie im Länderkatalog. Sie können sich auf jeder Internetseite die Kata-log als PDF herunterladen oder sich kostenlos der Post zusen-den lassen. c) Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist befugt Ihnen von den Prospektaussagen oder Reisebedingungen abwei-chende Zusagen zu machen, Versprechungen zu treffen, oder Garantien zu geben. e) Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet auf dem Anmeldeformular angege-ben werden. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestäti-gung oder eine Benachrichti-gung über die Bearbeitung. Er-folgt dies nicht, können die mit der Anmeldung eingereichten Sonderwünsche nicht realisiert werden. Unsere Reisebestäti-gung stellt dann ein neues An- gebot dar, dass Sie annehmen oder ablehnen können. g) Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes / Prospektes / Kataloges verlieren alle bisheri-gen Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit. 33. Unwirksamkeit einzel-ner Bestimmungen Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/ Inhalte unwirk-sam oder ungültig sein oder werden, setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen / Reisevertragsinhalte außer Kraft. Alle übrigen Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültig-keit und beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit nicht. 34. Gerichtsstand & Ver-jährung a) Gerichtsstand ist bei sämtli-chen Klagen gegen den Reise-veranstalter, der Sitz des Unter- nehmens in 53721Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter gegen Reisende / Teilnehmer deren Wohnsitz. Bei Vollkaufleu-ten und Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand / Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder nach Abschluss des Ver-trages nicht mehr in Deutsch- land und / oder an einen zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei Klagen vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als vereinbart. b) Ansprüche wegen nicht ver-tragsgemäßer Leistungserbrin-gung der Reise / Studienfahrt / Seminar verjährend in 2 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 35. Online Streitbeilegung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit. https://ec.europa.eu/consumers/odr Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teil. 36. Vertragsbedingungen a) Es gelten oben anstehende Bedingungen, die § 651 BGB und die EU Pauschalreisericht- linie ergänzen, aber nicht erset-zen. Von den Rechten der Kun-den nach § 651 BGB darf nicht abgewichen werden. b) Es gilt, soweit nach EU Recht zulässig, nur deutsche Recht. c) Sofern bei Spezialveranstal-tungen weitere oder von obiger Fassung abweichende Bestim-mungen gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und vor der Anmeldung ausdrücklich hin-gewiesen. Stand: 01.07.2018 - Irrtum und Änderung vorbehalten.
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Reisebedingungen der Ulurus

GmbH

Ulurus GmbH AGB

Teilnahme- und Reisebedingungen Ulurus GmbH Gültig für alle Buchungen ab 01.07.2018 Die nachstehenden Reisebe-dingungen gelten für die fol-genden Reiseveranstalter. Bei jeder Reise / auf jedem Anmeldeformular ist der Reiseveran- stalter klar genannt. Reiseveranstalter Ulurus GmbH, Bonnerstr. 37, 53721 Siegburg. Sitz: Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13160. Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5864 / 1032, UST-ID.: DE 29 75 68 332. Telefon 02241- 9424243. Fax 02241-9424299, email: ulurus@t- online.de, nachfolgend Reise-veranstalter genannt. b) Zu den Australien & Neusee-landreisen der Ulurus GmbH kommen Sie auf www.ulurus.de und über die „älteren“ Internet-adressen www.australien.bct-touristik.de bzw.www.neuseeland.bct-touristik.de c) Zu den Travel4Youth Reisen der Ulurus GmbH gehören Ja-pan4Youth (J4Y), Korea4Youth (K4Y), Taiwan4Youth, Australia 4Youth und die weiteren Länder-reisen und die jeweiligen Inter-netseiten „Land“4Youth. Reisepreisabsicherung / Siche-rungsschein: Die Reisen der Ulurus GmbH sind bei der Zu-rich Insurance abgesichert. Zu-rich Insurance plc Niederlas-sung für Deutschland, Solms-straße, 27- 37, 60252 Frankfurt. Versicherungsvertrag Nr. 2.008.190. Kontakt: Kaera Ser-vice Center Tel 06172- 99761-0, Fax 06172-9976120. Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. Ulurus GmbH, Tel 02241-9424243. daten-schutz@ulurus.de Abkürzungen & Definitionen RV = Reiseveranstalter, BGB Bürgerliches Gesetzbuch, Kun-de = Teilnehmer/in = Reisende/r (unabhängig von Geschlecht). Dauerhafter Datenträger (wel-cher gesichert werden kann und in kurz Zeit lesbar gemacht wer-den kann): Email mit/ohne PDF oder Papier. Wir haben zu Ihrer Information Links angegeben. Falls ein Link nicht funktionieren, bitte den RV kontaktieren und wir senden Ihnen den aktuellen Link. A. Reiseveranstalter Diese Reisebedingungen gelten gleichlautend für alle Reisever-anstalter Firmen der Bexte Tou-ristik Group. Bei jeder Reise und auf jedem Anmeldeformular ist klar aufgeführt, welches Unter- nehmen Reiseveranstalter ist und die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchfüh- rung der gesamten Pauschalrei-se hat. B. Pauschalreise Bei allen Reisen bzw. angebo-tenen Kombination von Reise-leistungen im Katalog oder In-ternet handelt es sich um Pau-schalreisen im Sinne der Richt-linie (EU) 2015/2302 bzw. Pau-schalreise nach § 651a BGB. Das vorgeschriebene Formblatt (§250, Anlage 11) finden Sie im Anhang und im Internet unter www.ulurus.de/eu-richtlinie 1. Sprache der Reise: deutsch a) Wir bieten Reisen für Kunden aus Europa und der ganzen Welt an. Reisen die wir über Deutschland, Österreich und der Schweiz verkaufen werden deutschsprachig durchgeführt. Dies betrifft sowohl die Reiseun-terlagen als auch die Reiselei-tung vor Ort. b) Die im deutschsprachigen Katalog / Internetseite angebo-ten Reisen werden auf Deutsch durchgeführt. c) Die im französischsprachigen Katalog / Internetseite angebo-ten Reisen für unsere Kunden aus Frankreich werden auf Französisch durchgeführt, die Jugendreisen Travel4Youth auf Französisch oder Englisch. d) Die im englischsprachigen Katalog / Internetseite angebo-ten Reisen werden auf Englisch durchgeführt. e) Gibt es einzelne Programm-punkte die aufgrund örtlicher Bestimmungen nur mit lokalen Reiseleiter in Englisch durchge-führt werden können (zB. Parla- mentsführungen), wird dies in der Beschreibung vorher er-wähnt und unser BCT Reiselei-ter erklärt Ihnen vorab das Wichtigste auf Deutsch. 2. Anmeldung & Ab-schluss des Reisevertra-ges a) Durch seine Anmeldung bietet der Reiseinteressent dem RV den Abschluss eines Reisever-trages an (Anmeldung). Dieser ist bis zur schriftlichen Bestäti-gung durch den RV zunächst einseitig. Erst mit der Bestäti-gung durch den RV gilt der Rei-severtrag als abgeschlossen. b) Online Reiseanmeldung Wenn Sie sich über das Anmel-deformular auf unseren Internet-seiten anmelden, füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und klicken Sie anschließend auf den Button „Anmeldung“. Ihre Daten werden damit an den RV übermittelt. und Sie erhalten eine Versandtbestätigung. Diese Antwortseite stellt noch keine Reisebestätigung dar. Sie erhal-ten die verbindliche Reisebestä-tigung per Post.. Vor dem Absenden können Sie noch alle Ihre Eingaben ändern. Verlassen Sie die Seite ohne auf den Button Anmeldung gedrückt zu haben, werden Ihre Daten automatisch gelöscht und nicht gespeichert. c) Sofern ein Teilnehmer mehre-re Teilnehmer zusammen an-meldet, steht er notfalls selbst für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein und erkennt zu-gleich für diese, die hier aufge-führten Reisebedingungen an. Dies gilt nicht, wenn der/die anderen Teilnehmer durch eine gesonderte schriftliche Erklä-rung ausdrücklich selbst die entsprechenden Verpflichtun-gen übernehmen. d) Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall verlangen, dass sich jeder Teilnehmer persönlich anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände entge-genstehen. e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisever-anstalter zustande. Bei, oder unverzüglich nach, Vertragsab-schluss wird der Reiseveran-stalter dem Teilnehmer die schriftliche Reisebestätigung aushändigen (Papier nach Art.250 § 6 Abs. 1 S.2 EGBGB) oder zusenden (per Post oder Email mit PDF). f) Die Reisebestätigung wird auf einen dauerhaften Datenträger übermittelt, welches es den Kunden/Teilnehmer ermöglicht, diese unverändert aufzubewah-ren, zu speichern und in kurzer Zeit zugänglich (lesbar) zu ma-chen. Als dauerhafter Datenträ-ger gelten hierbei: Papier oder Email mit/ohne PDF. f) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, bemüht sich der Reiseveranstal-ter dies umgehend mitzuteilen. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da wir oft mehr Inte-ressenten als Plätze haben. 3. Spezialfälle beim Wider-rufsrecht a) Online - Kein Widerrufsrecht Bei Abschluss eines Pauschal-reisevertrages im Fernabsatz ( Internet, Email, Fax, Telefon, SMS, App, Post …) gibt es kein Widerrufsrecht. b) Reiseanmeldung außerhalb von Geschäftsräumen – Wider-rufsrecht Nur bei Reiseanmeldung außer-halb von Geschäftsräumen bei einem Treffen zwischen Kunden und Reisemittler/RV besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden nach §312BGB, soweit das Treffen nicht auf Bitten des Kunden stattgefunden hat. 4. Richtiger Name in An-meldung bitte wie im Rei- sepass Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name in der Anmeldung wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepass geschrieben wird, weil das Flugticket nach dieser Zeile ausgestellt wird. Mehrkosten für Ticketänderun-gen bei fehlerhaften Namen ge-hen zu Lasten des Kunden. 5. Reisebestätigung/Rechnung mit abweichenden Leistungen / Programm / Reisepreis a) Weicht der Reisepreis oder die Leistungsbeschrei- bung/Programm der Reisebestä-tigung von der Anmeldung / Prospektbeschreibung/Katalog ab, so gilt sie als neues Angebot vom Reiseveranstalter, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser Frist die Teil-nahme an der Reise erklärt oder die Anzahlung tätigt. 6. Bezahlung a) Mit dem Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250 Euro zu leisten b) Zahlungen für Versicherun-gen, Literatur und sonstigem Reisezubehör, Rücktrittsent- schädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort in voller Höhe fällig. c) Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, ist mit der Anmeldung der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der Sicherungs-schein ist entsprechend sofort auszuhändigen. d) Die An- und die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651r. Abs. 4 BGB erfolgen. Es muss ein wirksamer Kundengeldabsicherungsver-trag bestehen. Namen und Kon-taktdaten des Kundengeldabsi-cherers müssen den Kunden klar, verständlich und in her- vorgehobener Form mitgeteilt werden. Sie finden diese Daten u. a. auf dem Sicherungsschein, hier in den AGB und im Pau-schalreiseformblatt. e) Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach 28) abgesagt werden kann. f) Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht voll-ständig bezahlt ist, besteht für den Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der Reise. Der Reiseveranstalter hat das Recht auf eine Entschädi-gung gemäß der Stornogebüh-ren. g) Sämtliche Rückzahlungen nach §651 hat der RV innerhalb 14 Tage zu leisten. 7. Reisepreisänderung nach Vertragsabschluss a) Der Reiseveranstalter behält sich eine nachträgliche Ände-rung des Reisepreis für folgen- de 3 Fälle vor: I. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf-grund höherer Kosten für Treib-stoff oder andere Energieträger II. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein-barte Reiseleistungen, wie Tou- ristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren. III. Änderung der für die Pau-schalreise geltende Wechsel-kurse. b) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises (a.I.) ist nach Ticketausstellung für ausgestell-te Flugtickets nicht mehr mög-lich. c) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises wegen Wech-selkurs Änderungen nach (a.III.) ist nur bei Reisen mög-lich, die vom RV nicht Wechsel-kurs gesichert sind und die in Fremdwährung eingekauft wor-den sind. d) Der Reisende kann eine Sen-kung des Reisepreis verlangen wenn sich die Energiepreise, Abgaben und Wechselkurse nach I. bis III. geändert haben und dies zu niedrigen Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstanden Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf des-sen Verlangen nachzuweisen, in welche Höhe Verwaltungsaus-gaben entstanden sind. e) Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Teil- nehmer unverzüglich, spätes-tens 3 Wochen vor Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiser- höhungen ab 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht zulässig. f) Der RV informiert den Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise über die Gründe und die Berech-nung der Preiserhöhung auf einen dauerhaften Datenträger. g) Der Kunde ist berechtigt, kos-tenlos vom Reisevertrag zurück-zutreten, sofern die Preiserhö- hung mehr als 8% ausmacht. Der RV informiert den Kunden über sein Recht in einer gesetz-ten Frist kostenlos zurückzutre-ten oder den neuen Reisepreis anzunehmen. Reagiert der Kun-den in der gesetzten Frist nicht, wird der neue Reisepreis ver-einbart, wenn der Kunde vorher, auf die Folge der Nichtreaktion deutlich hingewiesen worden ist. h) Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus Förderungspro-grammen der EU, des Bundes, des Landes NRW, anderer öf-fentlicher Institutionen etc. ge-fördert und sind die Teilnehmer vorab über diese Förderung informiert worden, sind die Teilnehmer verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur För- derung der entsprechenden Fahrt notwendig sind, teilzu-nehmen und alle evtl. sonst notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Kommen die Teil- nehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie die durch den Ausfall der Förderungsmit-tel entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur für die Stu-dienfahrt selber, sondern auch für Vor- und Nachbereitungsver-anstaltungen. Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl bei den Studienfahrten als auch bei Ta-gungen und Seminaren, die Förderungsmittel manchmal das Mehrfache des Teilnehmerbei-trages betragen. i) Spezialpreise, Rabatte & Er-mäßigungen müssen bereits bei der Buchung beantragt werden. Eine spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung ist nicht möglich. 8. Leistungen a) Für den Umfang der vertragli-chen Leistungen gilt aus-schließlich die Leistungsbe-schreibung in unseren Katalo-gen und Internetseiten. Der Rei- severanstalter behält sich je-doch vor, aus sachlich berech-tigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Ände-rung der Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Bu-chung selbstverständlich infor- miert wird (siehe 4b). b) Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der beschrie-benen Leistungen ändern, sind nur mit einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig. Vermitt-ler, Reisebüros, Leistungsträger und Reiseleiter sind hierzu aus-drücklich nicht befugt. c) Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den örtlichen Ge-gebenheiten / Standards / Kate-gorien. Die Leistungen werden immer landes- bzw. ortsüblich erbracht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länder- und Ortsbeschreibungen. Be-achten Sie bitte, dass die meis-ten Länder außerhalb der EG keine europäischen Verhältnis-se haben. Es werden andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünkt-lichkeit und Komfort gestellt. d) Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder ohne eu-ropäischen Standard, wenn Sie ggf. mit einem niedrigen Stan-dard an Sauberkeit und Komfort über längere Zeit klarkommen, ohne den Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren. Wer z.B. absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit legt, den kön-nen wir von einer Reise in die sogenannte "Dritte Welt" nur abraten. g) Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die unter den Leistungen aufgeführten Pro- grammpunkte. h) Der Reiseveranstalter behält sich – auch kurzfristig – vor, die Programmpunkte in einer ande- ren Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen, sofern in Reiseausschreibung bzw. Bestä-tigung hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den Reisenden zumutbar ist. k) siehe 'Leistungsänderungen' l) siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung m) siehe 'Nicht in Anspruch genommene Leistungen' n) siehe 'Nicht erbrachte Leis-tungen' 9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel a) Einzelzimmer sind keine Doppelzimmer zur Alleinbenut-zung. b) Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer einer Gruppe in der gleichen Unterkunft unter. Dies kann aber nicht garantiert werden. c) Die Zimmer können in den Hotels gemäß internationalen Gepflogenheiten ab ca. 14.00 Uhr bezogen werden und müs-sen bis 12.00 Uhr geräumt wer-den. Auch bei Flugankünften am frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend gelten diese Regelungen. d) Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter im Ziel-land ausdrücklich vor, im Notfall auch kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort um eine Übernachtung zu verkürzen und an einem anderen Ort verlän-gern zu dürfen. Über diese Maß- nahme sind die Teilnehmer um-gehend unter Angabe der Grün-de zu unterrichten. Ihnen dürfen hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten wichtige Pro-grammpunkte an einem Ort dadurch ausfallen, muss ge-währleistet sein, dass ein min- destens gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle angeboten wird. Sollte der neue Programmpunkt / Hotel im Einkauf preiswerter sein, wird die Differenz an den Kunden erstattet (siehe Nr. 10) e) Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und Subtropen, während und direkt nach dem Monsun / Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen werden müssen und Sie kleinere Schäden, insbesondere Was-serflecke an Wänden, Tapeten und Teppichen, hinnehmen müssen. 10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss a) Änderungen und Abweichun-gen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-tragsabschluss notwendig wer-den und die von dem Reisever- anstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Ände-rungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistun-gen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen dem RV geringere Kosten hat er sie zu erstatten. c) Der Reiseveranstalter ver-pflichtet sich, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und - abweichungen unverzüglich vor der Reise in Kenntnis zu setzen. d) Im Fall erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen hat der Kunde ein kostenloses Rück-trittsrecht. Er kann zurücktreten oder die Vertragsänderung an-nehmen. e) Innerhalb der von Reisever-anstalter bestimmten angemes-senen Frist muss der Kunde seinen Rücktritt oder die An-nahme der Vertragsänderung erklären. Reagiert er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Der RV muss hier auf deutlich hinweisen. 11. Rechte des Reisenden bei Reisemängel & Abhil- fe nach BFG §651i und §651k a) Der RV hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Rei-semängeln zu verschaffen. b) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn Sie ver-einbarte Beschaffenheit hat. Die Leistungen und Beschaffenheit der Reise wird im Katalog des RV beschrieben. c) Eine Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleitungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft. d) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Verlangt der Reisen-de Abhilfe, hat der Reisveran- stalter den Reisemangel zu be-seitigen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnis- mäßigen Kosten verbunden ist. e) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des §651K, Absatz 1 Satz nicht innerhalb einer von Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Er-satz der erforderlichen Aufwen-dungen verlangen. Der Bestim-mung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Reisever-anstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwen-dig ist. f) Kann der Reisveranstalter die Beseitigung des Reisemangels nach §651k Absatz 1 Satz 2 ver- weigern und betrifft der Reise-mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben die Ersatz- leistungen zr Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleich-wertiger Beschaffenheit ist, hat der Reiseveranstalter dem Rei-senden eine angemessene Her-absetzung des Reisepreises zu gewähren. f) Ist die Beförderung des Rei-senden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn-licher Umstände nicht möglich, hat der RV die Kosten für eine notwenige Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeit-raum zu tragen, und zwar mög- lichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Die Begrenzung auf 3 Nächte entfällt bei Personen mit einge-schränkt Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen, die besondere medi-zinische Betreuung benötigen. 12. Stellung eines Ersatz-teilnehmers a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, und in sei-ne Rechten und Pflichten ein- tritt. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten wider-sprechen, wenn - dieser den besonderen oder vertraglichen Reiseerfordernis-sen nicht genügt - seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen - er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen Förderung einer Fahrt erfüllt / erfüllen kann (wenn die Fahrt mit öffentlichen Mittel gefördert wird) - wenn die Teilnehmer bestimm-te Voraussetzungen zur Fahrt-teilnahme erfüllen mussten bzw. der Teilnehmerkreis des Reise-veranstalters eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft, Altersstruk- tur etc.). d) Der Reiseveranstalter die durch Teilnahme des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten verlangen, soweit diese ange-messen sind, tatsächlich ent- standen sind und vom Reise-veranstalter nachgewiesen wer-den. f) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Rei-sende dem Reisveranstalter als Gesamtschuldner für den Rei-sepreis und die durch den Ein-tritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 13. Ausschluss von der Fahrt a) Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig, gesetzwidrig, stört die Fahrt trotz mehrmaliger Ermahnungen nachhaltig, be-folgt nicht die Anweisungen des Reiseleiters / Studienfahrtleiters oder erfüllt die Verpflichtungen bei öffentlich oder sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach ein oder mehrmaliger Abmahnung oder in schweren Fällen sofort von der Reise oh-ne weitere Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Die Reiseleiter sind für diesen Fall ausdrücklich zur Kündigung des Reisevertrages ermächtigt. Der Reiseveranstalter behält in die-sem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstal-ter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an- rechnen lassen, die der Reise-veranstalter aus einer anderwei-tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leis-tungen erlangt, einschließlich des Reiseveranstalters von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) Evtl. hierbei anfallende Kos-ten für Rückreisen bei Minder-jährigen (+ evtl. Kosten für einen Begleiter) tragen die Erzie-hungsberechtigten. c) Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die Möglichkeit der Stel-lung eines Ersatzteilnehmers. 14. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer a) Sofern Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn noch nicht im Be-sitz der vollständigen Reiseun-terlagen/Visa sind, informieren Sie bitte umgehend den Reise- veranstalter. b) Bei Leistungsstörungen wäh-rend der Fahrt ist sofort die Rei-seleitung oder die Agenturver-tretung des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind be-auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sind beide nicht erreichbar, ist der Reiseveranstalter zu informie-ren. Sofern ein Mangel nicht angezeigt wird, tritt kein An-spruch auf Minderung auf. c) Die Reiseleitung des Reise-veranstalters und Agenturvertre-tungen sind nicht befugt, Ge- währleistungsansprüche der Teilnehmer anzuerkennen. d) Bei auftretenden Leistungs-störungen sind die Teilnehmer verpflichtet, innerhalb der ge-setzlichen Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. e) Falls eine Fahrt aus öffentli-chen Mitteln gefördert wird, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, an allen Veranstaltungen vor, wäh-rend und nach der Fahrt teilzu-nehmen und alle sonstige Ver-pflichtungen zu erfüllen, die zum Erlangen der Förderungswür- digkeit notwendig sind. f) Bei Busreisen, Übernachtun-gen in Jugendunterkünften, Sporthallen oder Zeltlagern sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit beizutragen und verpflichtet an der Endrei-nigung teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der Gruppe gemeinsam durchgeführten Ar-beiten mitzuhelfen. 15. Jugendreisen /Studienfahrten a) Einige der vom Reiseveran-stalter durchgeführten Reisen / Studienfahrten wenden sich an jugendliche Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß etwas lebhafter, insbesondere während der An- und Abreise als auch nachts. Aus den sich hieraus ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen können die Teilnehmer kein Minde-rungsanspruch ableiten. b) Die vorherige Regelung be-hält auch ihre Gültigkeit soweit nicht nur vereinzelte sondern auch eine größere Anzahl er-wachsener bzw. älterer Perso-nen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen. 16. Teilnahme Minderjäh-riger a) Eine Anmeldung Minderjähri-ger muss von diesen und den Eltern bzw. Erziehungsberechti-gen unterzeichnet werden. b) Sofern in der jeweiligen Aus-schreibung keine anderen Al-tersstufen angegeben sind, gel-ten folgende Mindestteilnahme-alter: 1) für allein reisende Ju-gendliche innerhalb der EU 16 Jahre, außerhalb der EU 18 Jah-re. 2) in Begleitung eines ver-antwortlichen Erwachsenen reisende Kinder oder Jugendli-che innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre. Ausnahmen hiervon sind nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Rei- severanstalter möglich. c) Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die Erziehungsberechtig-ten die Einwilligung, dass sich die minderjährigen Teilnehmer, während der ganzen Reise frei, alleine und auf eigene Gefahr bewegen dürfen. d) Dies gilt auch dann, wenn Teilnahmebestätigungen für minderjährige Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das unter dem ausgeschriebe-nen Mindestalter liegt. e) Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die Minderjähri-gen abends bis zu den von den Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten aufbleiben dürfen. f) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt einer Reise ins Ausland eine Einverständ- niserklärung beider Elternteile oder der Erziehungsberechtig-ten. Diese ist bei der Ein- und Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch vorzulegen. 17. Einschränkte Mobilität Alle unsere Pauschalreisen sind für Teilnehmer mit einge-schränkter Mobilität nicht ge-eignet. 18. Nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen a) Nimmt ein Teilnehmer einzel-ne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen han-delt, die Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen oder wenn einer Erstattung ge-setzliche oder behördliche An-ordnungen oder die örtlichen Gegebenheiten entgegenste-hen. b) Bei denen von dem Reisever-anstalter pauschal gebuchten Unterkünften, Transportmitteln und Programmen, bei denen auch bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine Erstattung wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgen. 19. Reiseleitung – Hilfe-stellung, Rechte & Pflich-ten a) Wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten, wird Ihnen der Reiseleiter nach BGB § 651 q unverzüglich in ange-messener Weise Beistand leis-ten (u.a. Gesundheitsinfos, Be- hörden/Botschaft, Kommunika-tionsmittel, andere Reise- oder Rückreisemöglichkeiten). 20. Vermittlung von Fremdleistungen & Flüge vor Ort a) Bei Buchung von Fremdleis-tungen, die nicht Teil der Leis-tungsbeschreibung sind, haftet der RV nur für ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die Leistungserbringung selber. b) Folgende Aktivitäten sind immer Fremdleistun- gen: Ballonfahrten, Rundflüge mit Kleinflugzeugen oder Hub-schrauber, Bungee Jumping. (Tandem-) Fallschirmspringen, Parasailing. 21. Fluggesellschaften/Anreise Flughafen / EU-Liste a) Der RV informiert die Kunden über die geplante Fluggesell-schaft. Steht bei Reisebuchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der RV über wahrscheinliche/n Fluggesell-schaft/en. Sobald die Flugge-sellschaft fest steht oder ein Wechsel erfolgt ist, informiert der RV sofort den Kunden. b) Bei Flügen sollten Sie min-destens 3 Stunden vor Abflug am Check In Schalter am Flug-hafen sein. Planen Sie bei RailFly Zugfahrten Verspätun-gen und verpasste Anschluss-züge mit ein, um 3 Stunden vor Abflug da zu sein. c) Die von EU erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften die nicht in der EU landen dürfen) finden Sie unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air -ban_de . 22. Gepäck - Flug & Rund-reise a) Bei Flugreisen kann jeder Teilnehmer 20 kg Reisegepäck in üblichen Reisekoffern für Flug und Rundreise mitnehmen. b) Ist bei einigen Ziel die Ge-päckmenge oder - art abwei-chend, finden Sie den Hinweis in der Reisebeschreibung (zB. Papua Neu Guinea nur 15kg in Softgepäck). c) Die Beförderung von Sport-geräten (Surfbrettern, Tauchaus-rüstung, Skier, Fahrräder etc.), Rollstühlen und anderen Son-dertransporten ist nicht Be- standteil des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für den Flug, als auch für die Transfers, Tou-ren und Rundreisen im Zielge-biet. Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der Fluggesellschaft wegen des Transportes von Übergewicht oder Sondertrans-porten in Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter hierbei behilf-lich sind, geschieht dies ohne Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber des Reise-veranstalters. d) Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort nach der Ankunft der zuständigen Flug-gesellschaft im Flughafenge-bäude zu melden. Sie brauchen hierfür den Flugschein mit dem eingetragenen Gepäck, der Ge-wichtssumme und dem Gepäck- abschnitt. Die Fluggesellschaf-ten haften nur bis zu einer ge-wissen Höhe pro kg Gepäck laut Flugschein, wobei Wertge-genstände und das Handge-päck nicht mitversichert sind. Der Vorfall muss auf dem Scha-densfallformular (P.I.R.) aufge-nommen werden, dessen Kopie Sie benötigen um einen Scha- denersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft stellen zu kön-nen. 23. Visum / Behördliche Genehmigungen a) Sie benötigen für alle unsere Reisen einen Reisepass (EU-Bürger für Reisen in der EU nur einen gültigen Personalaus-weis). Der Reisepass muss min-destens bis 6 Monate nach Rei-seende gültig sein. b) Die Gesundheitsvorschriften finden Sie im Katalog ihrer Rei-se. c) Die Visum- und Einreisevor-schriften für EU- Bürger und Schweizer finden Sie im Katalog ihrer Reise. d) Nicht EU-Bürger werden ge-beten uns vor der Anmeldung zu kontaktieren. Für die meisten Länder benötigen Sie ein Visum, welches vor Reise bei der Bot-schaft beantragt werden muss. Wir informieren Sie vorher wel-che Einreisebestimmungen für Sie gelten. Email: pass@bct-touristik.com Email: pass@ulurus.de e) Sie müssen uns aktiv vor An-meldung informieren wenn be-sondere Passumstände (dop-pelte Staatsbürgerschaft mit mindestens 1 Nicht EU-Land, frühere Ausweisung oder Einrei-severweigerung durch Transfer- oder Zielreiseland, persona non grata, Passeintragungen etc.) vorliegen, damit wir die Bot-schaft/en der Zielländer kontak-tieren können, ob Sie an der Reise teilnehmen können. e) Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer die Organisa-tion und Beschaffung von Visa oder anderen Formalitäten übernimmt, haftet er nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch Botschaften, Konsulate oder sonstigen Be-hörden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzöge- rung zu vertreten hat. f) Der Reisende ist für die Ein-haltung aller für die Durchfüh-rung der Reise wichtigen Vor-schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche Kosten für eine sofortige Rückreise, die aus der Nichtbefolgung dieser Vor-schriften (z.B.: Nichtantrittsmög-lichkeit der Reise, Verweigerung der Einreise, Ausweisung) er-wachsen, gehen zu seinen Las-ten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Rei- severanstalters bedingt sind. 24. Gesundheitshinweise, Impfungen etc. Die Hinweise zu den vorge-schrieben Impfungen finden Sie bei jeder Reise. Sofern der Rei- severanstalter bei Auslandsrei-sen die Teilnehmer über weitere empfohlene Schutzmaßnahmen etc. unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und Ge-wissen, aber ohne Gewähr. Die Hinweise sind nur eine Anre-gung für ein Gespräch mit ihren Arzt, der unter Berücksichtigung ihrer gesamten Krankenge-schichte (Allergie, andere Medi-kamente etc), die für Sie optima-le Auswahl treffen sollte. 25. Reiseversicherungen a) Wir empfehlen für alle Reisen eine Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung mit Rückführung im Un-fall/Krankheitsfall, eine Gepäck-versicherung (je nach Reiseziel) und ggf. eine Reiseunfall- oder –haftpflichtversicherung. b) Reiseversicherungen werden vom Reiseveranstal- ter/Reisebüro nur vermittelt im Status eines erlaubnisfreien An-nexvermittlers gemäß §34d Abs.8 Nr. 1 Gewerbeordnung. Der RV übernimmt nur die Haf-tung für die ordnungsgemäße Vermittlung. Es gelt die Bestim-mungen der jeweiligen Versi-cherung, die Sie vor Versiche- rungsabschluss erhalten. c) Eine Reiserücktrittskosten-versicherung muss je nach Ver-sicherung innerhalb von 7 oder 14 Tagen nach Erhalt der Rei-sebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Bu-chungen je nach Versicherung ab 1 bis 2 Monaten vor Reise sofort mit der Reiseanmeldung. d) Sie können diese und andere Reiseversicherungen u.a. bei den folgenden Versicherungen abschließen: Safety Card, Adler Versiche-rung AG (Signal Iduna Grup-pe), Neue Rabenstraße 15-19,20354 Hamburg, Hanse Merkur Reiseversiche-rung AG, Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg Travelsecure, Würzburger Versicherungs AG, Bahn-hofstr.11, 97070 Würzburg TAS,(Kravag Logistic Versi-cherungs AG), Emil- von-Behring Str. 2, 60439 Frankfurt 26. Haftungsbeschränkung a) Die Haftung des Reiseveran-stalters aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis für Schäden beschränkt, - die nicht Körperschäden sind, - nicht schuldhaft herbeigeführt werden. b) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Scha-denersatz gegen den Leis-tungserbringer nur unter be-stimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraus- setzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveran-stalter gegenüber den Reisen-den hierauf berufen. c) Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter gegen den Reiseveranstalter Schatzersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahl-ten Beitrags, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund der desselben Ereignisses als Ent-schädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Über-einkünfte oder auf solchen be- ruhenden gesetzlichen Vor-schriften erhalten oder nach Maßgaben der EU Verordnun-gen nach BGB §651 p (3). d) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die bei Aus-flügen, Besichtigungen, Füh-rungen und anderen Sonder-leistungen entstehen, die von Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte Erstattung der Fahrt- und Eintrittskosten angeboten werden und Nichtbe-standteil der Leistungen des Reisevertrages sind. e) Für die Richtigkeit von Anga-ben -auf nicht RV Internetseiten und Orts- und Hotelprospekten, die der Eigenwerbung von Leis- tungsträgern dienen; - von uns überreichten Prospek-ten / Broschüren von Fremden-verkehrsämtern / Tourist Office etc.; - von uns empfohlenen oder erhalten Reiseführern eines Verlages können wir nicht haften. 27. Rücktritt durch Teil-nehmer a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler, soweit die Reise im Reisebüro gebucht wurde. b) Ein kostenloser Rücktritt vor Reisebeginn ist nur möglich, bei - einer nachträglichen Preiser-höhung durch den Reiseveran-stalter von über 8% des Reise-preises (siehe 7.) - wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise erheblich geändert wurde (siehe 10d) - bei Eintritt außergewöhnliche Umstände, welche die Durchfüh-rung der Reise erheblich beein- trächtigen, beispielweise wenn am Bestimmungsort schwerwie-gende Sicherheitsprobleme bestehen c) Tritt der Kunde vom Reisever-trag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reisever- anstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädi-gung verlangen. Bei der Berechnung des Ent-schädigung sind der Zeitpunkt zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, zu er-wartende Ersparnis von Auf- wendungen des Reiseveranstal-ter sowie ein zu erwartender Erwerb durch anderweitige Ver- wendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. a) Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise / Studienfahrt stellt keinen Rücktritt dar. d) Die beim Rücktritt entstehen-den Kosten variieren je nach Zeitpunkt des Rücktritts. Des-halb sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt werden. e) Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt individuell verschieden. Sie bestehen in jedem Fall in den Rücktrittskos-ten sämtlicher Leistungsträger, den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe gesamt gebuch-ten Leistungen (Führungen, Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell entfallenden Ver-günstigung bzw. Mehrkosten durch unterschreiten einer Min-destteilnehmerzahl. f) Wir können die Rücktrittskos-ten für jede Reise pauschalisie-ren, wobei wir bei unseren Be- rechnungen die eingesparten Reisevorleistungen bzw. ihre anderweitige Verwendung be- rücksichtigen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, uns nach-zuweisen, dass der Reiseveran-stalter durch anderweitige Ver-wendungen / Einsparungen kein oder ein niedriger Kosten-aufwand/Schaden entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die nachfolgende Kostenpau-schale bei Rücktritten bezahlen: g) Die pauschalierten Rücktritts-kosten betragen allgemein mit Ausnahme der nachfolgenden aufgeführten anderen Bestim-mungen oder sofern nicht in der Teilnahmebestätigung anders angegeben im Prozent vom Rei-sepreis: h) bei Busreisen in Europa für Einzelreisende im Prozent vom Reisepreis: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-25ter Tag vor Reisebeginn 60% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn 70% 15.ten Tag vor Reisebeginn 75% ab 48 Stunden vor Busstart 95% i) bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5 Personen im % von Reisepreis bis 61 Tage vor Reisebeginn: 20% 60.-25ter Tag vor Reisebeginn: 75% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85% 15.ten Tag vor Reisebeginn: 97% j) bei sonstigen Reisen: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30% 30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 50% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 60% ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 65% ab 8.ten Tag vor Reisebeginn: 70% ab 2Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises k) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Ägypten, Israel, Jor-danien, Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel für je-den angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 30% 30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 35% 25.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 45% ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 69% am Abreisetag: 85% l) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Afrika, Mittelamerika (Belize, Guatemala, Mexiko, Ni-caragua, Costa Rica, Panama) Indien, Nepal, Sri Lanka, Tibet, Mongolei für jeden angemelde-ten Teilnehmer im Prozent vom Reisepreis: bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% 45.-31.ter Tag vor Reisebeginn: 45% 30.-25.ter Tag vor Reisebeginn: 55% 24.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75% ab 15.ten Tag vor Reisebeginn: 85% ab 48 Stunden vor Reisebeginn 95% m) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Japan, China, Korea und Südamerika für jeden an-gemeldeten Teilnehmer im Pro-zent vom Reisepreis: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% 89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 45% 59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 65% 34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 75% ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 85% ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95% bei Nichterscheinen 98% m) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen für Rund-reisen in Australien, Neusee-land, Singapur, Fidschi, Pazifik-inseln für jeden angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Rei- sepreis: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20% 89.-60ter Tag vor Reisebeginn: 55% 59.-35.ter Tag vor Reisebeginn: 75% 34.-16.ter Tag vor Reisebeginn: 85% ab 15.ter Tag vor Reisebeginn: 90% ab 48 Stunden vor Reisebeginn: 95% n) Die genannten Rücktrittskos-ten stellen Werte für Standard-reisen dar, die von dem Reise-veranstalter vermindert oder erhöht werden können, wenn die Rücktrittskosten niedriger oder höher ausgefallen als oben aufgeführt. Der RV muss höhere Stornokosten nachweisen. o) Höhere Rücktrittskosten ent-stehen in der Regel, wenn die Flugtickets mehr als 4 Wochen vor der Reise ausgestellt wer-den. p) Auf die bei einigen Reisear-ten, Ländern, Terminen und Reisezielen höheren Rücktritts-kosten wird in Reiseausschrei-bung vor Anmeldung hingewie-sen. q) Für nach Kundenwunsch zusammengestellte Individual-reisen gelten oft abweichende Stornobedingungen, die im je-weiligen Angebot aufgeführt werden. 28. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Rei- sebeginn a) Der Reiseveranstalter kann von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer ausge- schriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmer-zahl (siehe folgendes Kapital 28.) b) Der Reiseveranstalter ist auf-grund unvermeidbarer, außer-gewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehin-dert. In diesem Fall hat der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktritts-grund zu erklären. Tritt der Rei- severanstalter von der Vertrag zurück verliert der den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet geleistete Zahlun-gen innerhalb 14 Tage. 29. Mindestteilnehmerzahl a) Wird die für eine Fahrt fest-gesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reise-veranstalter die Reise von mehr als 6 Tage Dauer bis 30 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei 2 bis 6 tägigen Kurzfahrten ver-kürzt sich diese Frist auf 7 Tage, bei Mini-Reisen mit weniger als 48 Stunden auf 2 Tage. b) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ab-sehen lassen, informiert der Reiseveranstalter unverzüglich die Teilnehmer. c) Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern unverzüglich er-klärt. Der Teilnahmebeitrag wird unverzüglich zurücküberwiesen Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. d) Sofern in der Reisebeschrei-bung keine anderen Mindest-teilnehmerzahlen festgelegt sind, gelten folgende Regelun-gen: - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen und für deren Verlängerungsprogram-me, Zusatzausflüge und sonsti-ge Veranstaltungen je 16 Teil-nehmer. - Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen in Europa 30 Teilnehmer. 30) Wenn Sie diesen Punkt vor der Reiseanmeldung gelesen haben, erhalten Sie eine Gut-schrift von 5 Euro pro Person bei der Reise. Schreiben Sie bitte auf dem Anmeldeformular im Katalog irgendwo „AGB gelesen“ mit der Hand. Bei An-meldung über das Internet schreiben Sie bitte „AGB gele-sen“ in das Kommentarfeld. 31. EDV-Erfassung/ Daten-schutz Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..) soweit die zur Durchführung der Reise nötig ist oder soweit es behördliche/gesetzliche Rege-lungen vorschreiben. Eine Übersicht unserer Datenschutz- bestimmungen (Dauer und Absi-cherung der Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht & Export, Recht auf Löschung & Vergessen werden) finden Sie im Anhang und auf unseren Internetseiten . www.ulurus.de/datenschutz Wir übersenden unseren (ehe-maligen) Teilnehmer der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro Jahr eine Übersicht über unsere Rei-se der kommenden Jahre. Eine Verwendung ihrer Daten zu die-sem „Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen. Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241- 9424277 oder email: keinkatalog@bexte-touristik.de 32. Irrtümer / Mündliche Absprachen a) Alle Vertragsunterlagen wer-den vom RV nur auf dauerhaften Datenträger den Kunden mitge-teilt. Mündliche Zusa-gen/Absprachen alleine sind nach der EU Pauschalreisericht-linie nicht zulässig. b) Sämtliche Angaben im Inter-net, Programmheften, Flugblät-tern, Plakaten und Rundschrei-ben etc. entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen (Preise, Leistungen, Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur Anmeldebestätigung möglich. b) Aus Platz- oder anderen Gründen sind die Hinweise bei Kurzprospekten, Messeprospek-ten, Infoschriften, Rund- schrei-ben zu Fahrten, deren Teilnah-me- oder Sonderbedingungen oft nicht vollständig. Die voll-ständigen Reisebedingungen und jeweiligen Länder- und Rei-seinformationen finden Sie im Länderkatalog. Sie können sich auf jeder Internetseite die Kata-log als PDF herunterladen oder sich kostenlos der Post zusen- den lassen. c) Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist befugt Ihnen von den Prospektaussagen oder Reisebedingungen abwei-chende Zusagen zu machen, Versprechungen zu treffen, oder Garantien zu geben. e) Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet auf dem Anmeldeformular angege-ben werden. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestäti- gung oder eine Benachrichti-gung über die Bearbeitung. Er-folgt dies nicht, können die mit der Anmeldung eingereichten Sonderwünsche nicht realisiert werden. Unsere Reisebestäti-gung stellt dann ein neues An-gebot dar, dass Sie annehmen oder ablehnen können. g) Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes / Prospektes / Kataloges verlieren alle bisheri-gen Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit. 33. Unwirksamkeit einzel-ner Bestimmungen Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/ Inhalte unwirk-sam oder ungültig sein oder werden, setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen / Reisevertragsinhalte außer Kraft. Alle übrigen Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültig-keit und beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit nicht. 34. Gerichtsstand & Ver-jährung a) Gerichtsstand ist bei sämtli-chen Klagen gegen den Reise-veranstalter, der Sitz des Unter-nehmens in 53721Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter gegen Reisende / Teilnehmer deren Wohnsitz. Bei Vollkaufleu-ten und Personen, die ihren allgemeinen Gerichtsstand / Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder nach Abschluss des Ver-trages nicht mehr in Deutsch-land und / oder an einen zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei Klagen vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als vereinbart. b) Ansprüche wegen nicht ver-tragsgemäßer Leistungserbrin-gung der Reise / Studienfahrt / Seminar verjährend in 2 Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 35. Online Streitbeilegung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit. https://ec.europa.eu/consumers/odr Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teil. 36. Vertragsbedingungen a) Es gelten oben anstehende Bedingungen, die § 651 BGB und die EU Pauschalreisericht-linie ergänzen, aber nicht erset-zen. Von den Rechten der Kun-den nach § 651 BGB darf nicht abgewichen werden. b) Es gilt, soweit nach EU Recht zulässig, nur deutsche Recht. c) Sofern bei Spezialveranstal-tungen weitere oder von obiger Fassung abweichende Bestim-mungen gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und vor der Anmeldung ausdrücklich hin-gewiesen. Stand: 01.07.2018 - Irrtum und Änderung vorbehalten.