© Ulurus GmH Tel 02241-9424211
Bonnerstr.37,53721 Siegburg
Reisebedingungen der Ulurus
GmbH
Ulurus GmbH AGB
Teilnahme- und Reisebedingungen
Ulurus GmbH
Gültig für alle Buchungen ab 01.07.2018
Die nachstehenden Reisebe-dingungen gelten für
die fol-genden Reiseveranstalter. Bei jeder Reise /
auf jedem Anmeldeformular ist der Reiseveran-
stalter klar genannt.
Reiseveranstalter
Ulurus GmbH, Bonnerstr. 37, 53721 Siegburg. Sitz:
Siegburg, Amtsgericht Siegburg HRB 13160.
Geschäftsführer Ulrich Bexte. Steuer Nr. 220 / 5864
/ 1032, UST-ID.: DE 29 75 68 332. Telefon 02241-
9424243. Fax 02241-9424299, email: ulurus@t-
online.de, nachfolgend Reise-veranstalter genannt.
b) Zu den Australien & Neusee-landreisen der
Ulurus GmbH kommen Sie auf www.ulurus.de und
über die „älteren“ Internet-adressen
www.australien.bct-touristik.de
bzw.www.neuseeland.bct-touristik.de
c) Zu den Travel4Youth Reisen der Ulurus GmbH
gehören Ja-pan4Youth (J4Y), Korea4Youth (K4Y),
Taiwan4Youth, Australia 4Youth und die weiteren
Länder-reisen und die jeweiligen Inter-netseiten
„Land“4Youth.
Reisepreisabsicherung / Siche-rungsschein: Die
Reisen der Ulurus GmbH sind bei der Zu-rich
Insurance abgesichert. Zu-rich Insurance plc
Niederlas-sung für Deutschland, Solms-straße, 27-
37, 60252 Frankfurt. Versicherungsvertrag Nr.
2.008.190. Kontakt: Kaera Ser-vice Center Tel 06172-
99761-0, Fax 06172-9976120.
Datenschutzbeauftragter: Nilay Shah. Ulurus GmbH,
Tel 02241-9424243. daten-schutz@ulurus.de
Abkürzungen & Definitionen
RV = Reiseveranstalter, BGB Bürgerliches
Gesetzbuch, Kun-de = Teilnehmer/in = Reisende/r
(unabhängig von Geschlecht).
Dauerhafter Datenträger (wel-cher gesichert werden
kann und in kurz Zeit lesbar gemacht wer-den
kann): Email mit/ohne PDF oder Papier.
Wir haben zu Ihrer Information Links angegeben.
Falls ein Link nicht funktionieren, bitte den RV
kontaktieren und wir senden Ihnen den aktuellen
Link.
A. Reiseveranstalter
Diese Reisebedingungen gelten gleichlautend für
alle Reisever-anstalter Firmen der Bexte Tou-ristik
Group. Bei jeder Reise und auf jedem
Anmeldeformular ist klar aufgeführt, welches Unter-
nehmen Reiseveranstalter ist und die volle
Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchfüh-
rung der gesamten Pauschalrei-se hat.
B. Pauschalreise
Bei allen Reisen bzw. angebo-tenen Kombination
von Reise-leistungen im Katalog oder In-ternet
handelt es sich um Pau-schalreisen im Sinne der
Richt-linie (EU) 2015/2302 bzw. Pau-schalreise nach
§ 651a BGB. Das vorgeschriebene Formblatt (§250,
Anlage 11) finden Sie im Anhang und im Internet
unter
www.ulurus.de/eu-richtlinie
1. Sprache der Reise: deutsch
a) Wir bieten Reisen für Kunden aus Europa und der
ganzen Welt an. Reisen die wir über Deutschland,
Österreich und der Schweiz verkaufen werden
deutschsprachig durchgeführt. Dies betrifft sowohl
die Reiseun-terlagen als auch die Reiselei-tung vor
Ort.
b) Die im deutschsprachigen Katalog / Internetseite
angebo-ten Reisen werden auf Deutsch
durchgeführt.
c) Die im französischsprachigen Katalog /
Internetseite angebo-ten Reisen für unsere Kunden
aus Frankreich werden auf Französisch
durchgeführt, die Jugendreisen Travel4Youth auf
Französisch oder Englisch.
d) Die im englischsprachigen Katalog / Internetseite
angebo-ten Reisen werden auf Englisch
durchgeführt.
e) Gibt es einzelne Programm-punkte die aufgrund
örtlicher Bestimmungen nur mit lokalen Reiseleiter
in Englisch durchge-führt werden können (zB. Parla-
mentsführungen), wird dies in der Beschreibung
vorher er-wähnt und unser BCT Reiselei-ter erklärt
Ihnen vorab das Wichtigste auf Deutsch.
2. Anmeldung & Ab-schluss des Reisevertra-ges
a) Durch seine Anmeldung bietet der
Reiseinteressent dem RV den Abschluss eines
Reisever-trages an (Anmeldung). Dieser ist bis zur
schriftlichen Bestäti-gung durch den RV zunächst
einseitig. Erst mit der Bestäti-gung durch den RV gilt
der Rei-severtrag als abgeschlossen.
b) Online Reiseanmeldung
Wenn Sie sich über das Anmel-deformular auf
unseren Internet-seiten anmelden, füllen Sie das
Formular bitte vollständig aus und klicken Sie
anschließend auf den Button „Anmeldung“.
Ihre Daten werden damit an den RV übermittelt.
und Sie erhalten eine Versandtbestätigung. Diese
Antwortseite stellt noch keine Reisebestätigung dar.
Sie erhal-ten die verbindliche Reisebestä-tigung per
Post..
Vor dem Absenden können Sie noch alle Ihre
Eingaben ändern. Verlassen Sie die Seite ohne auf
den Button Anmeldung gedrückt zu haben, werden
Ihre Daten automatisch gelöscht und nicht
gespeichert.
c) Sofern ein Teilnehmer mehre-re Teilnehmer
zusammen an-meldet, steht er notfalls selbst für die
Verpflichtungen aller in der Anmeldung
aufgeführten Personen ein und erkennt zu-gleich
für diese, die hier aufge-führten Reisebedingungen
an. Dies gilt nicht, wenn der/die anderen Teilnehmer
durch eine gesonderte schriftliche Erklä-rung
ausdrücklich selbst die entsprechenden
Verpflichtun-gen übernehmen.
d) Der Reiseveranstalter kann in jedem Fall
verlangen, dass sich jeder Teilnehmer persönlich
anmeldet, sofern dem keine besonderen Umstände
entge-genstehen.
e) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Reisever-anstalter zustande. Bei, oder unverzüglich
nach, Vertragsab-schluss wird der Reiseveran-stalter
dem Teilnehmer die schriftliche Reisebestätigung
aushändigen (Papier nach Art.250 § 6 Abs. 1 S.2
EGBGB) oder zusenden (per Post oder Email mit
PDF).
f) Die Reisebestätigung wird auf einen dauerhaften
Datenträger übermittelt, welches es den
Kunden/Teilnehmer ermöglicht, diese unverändert
aufzubewah-ren, zu speichern und in kurzer Zeit
zugänglich (lesbar) zu ma-chen. Als dauerhafter
Datenträ-ger gelten hierbei: Papier oder Email
mit/ohne PDF.
f) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine
Anmeldung nicht berücksichtigt werden können,
bemüht sich der Reiseveranstal-ter dies umgehend
mitzuteilen. Wir empfehlen eine frühzeitige
Anmeldung, da wir oft mehr Inte-ressenten als
Plätze haben.
3. Spezialfälle beim Wider-rufsrecht
a) Online - Kein Widerrufsrecht
Bei Abschluss eines Pauschal-reisevertrages im
Fernabsatz ( Internet, Email, Fax, Telefon, SMS, App,
Post …) gibt es kein Widerrufsrecht.
b) Reiseanmeldung außerhalb von
Geschäftsräumen – Wider-rufsrecht
Nur bei Reiseanmeldung außer-halb von
Geschäftsräumen bei einem Treffen zwischen
Kunden und Reisemittler/RV besteht ein
gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden nach
§312BGB, soweit das Treffen nicht auf Bitten des
Kunden stattgefunden hat.
4. Richtiger Name in An-meldung bitte wie im Rei-
sepass
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name in der
Anmeldung wie in der maschinenlesbaren Zeile des
Reisepass geschrieben wird, weil das Flugticket nach
dieser Zeile ausgestellt wird. Mehrkosten für
Ticketänderun-gen bei fehlerhaften Namen ge-hen
zu Lasten des Kunden.
5. Reisebestätigung/Rechnung mit abweichenden
Leistungen / Programm / Reisepreis
a) Weicht der Reisepreis oder die Leistungsbeschrei-
bung/Programm der Reisebestä-tigung von der
Anmeldung / Prospektbeschreibung/Katalog ab, so
gilt sie als neues Angebot vom Reiseveranstalter, an
das der Reiseveranstalter für die Dauer von 7 Tagen
gebunden ist. Ein Reisevertrag kommt erst
zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb dieser
Frist die Teil-nahme an der Reise erklärt oder die
Anzahlung tätigt.
6. Bezahlung
a) Mit dem Erhalt der Rechnung und des
Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von
10% des Reisepreises, jedoch höchstens 250 Euro zu
leisten
b) Zahlungen für Versicherun-gen, Literatur und
sonstigem Reisezubehör, Rücktrittsent-
schädigungen, Bearbeitungs- und
Umbuchungsentgelte sind sofort in voller Höhe
fällig.
c) Sofern die Anmeldung später als 4 Wochen vor
Reiseantritt erfolgt, ist mit der Anmeldung der
gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen. Der
Sicherungs-schein ist entsprechend sofort
auszuhändigen.
d) Die An- und die Restzahlung darf nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von
§651r. Abs. 4 BGB erfolgen. Es muss ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsver-trag bestehen. Namen
und Kon-taktdaten des Kundengeldabsi-cherers
müssen den Kunden klar, verständlich und in her-
vorgehobener Form mitgeteilt werden. Sie finden
diese Daten u. a. auf dem Sicherungsschein, hier in
den AGB und im Pau-schalreiseformblatt.
e) Der Rest des Reisepreises ist 4 Wochen vor
Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr
nach 28) abgesagt werden kann.
f) Wenn bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag
nicht voll-ständig bezahlt ist, besteht für den
Reiseveranstalter keine Pflicht zur Durchführung der
Reise. Der Reiseveranstalter hat das Recht auf eine
Entschädi-gung gemäß der Stornogebüh-ren.
g) Sämtliche Rückzahlungen nach §651 hat der RV
innerhalb 14 Tage zu leisten.
7. Reisepreisänderung nach Vertragsabschluss
a) Der Reiseveranstalter behält sich eine
nachträgliche Ände-rung des Reisepreis für folgen-
de 3 Fälle vor:
I. Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen auf-grund höherer Kosten für Treib-stoff
oder andere Energieträger
II. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
verein-barte Reiseleistungen, wie Tou-
ristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren.
III. Änderung der für die Pau-schalreise geltende
Wechsel-kurse.
b) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises
(a.I.) ist nach Ticketausstellung für ausgestell-te
Flugtickets nicht mehr mög-lich.
c) Eine Erhöhung oder Senkung des Reisepreises
wegen Wech-selkurs Änderungen nach (a.III.) ist nur
bei Reisen mög-lich, die vom RV nicht Wechsel-kurs
gesichert sind und die in Fremdwährung eingekauft
wor-den sind.
d) Der Reisende kann eine Sen-kung des Reisepreis
verlangen wenn sich die Energiepreise, Abgaben
und Wechselkurse nach I. bis III. geändert haben
und dies zu niedrigen Kosten für den
Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als
den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der
Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten.
Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden
Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstanden
Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem
Reisenden auf des-sen Verlangen nachzuweisen, in
welche Höhe Verwaltungsaus-gaben entstanden
sind.
e) Im Falle der nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Teil-
nehmer unverzüglich, spätes-tens 3 Wochen vor
Reiseantritt, darüber zu informieren. Preiser-
höhungen ab 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht
zulässig.
f) Der RV informiert den Kunden in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise über die
Gründe und die Berech-nung der Preiserhöhung
auf einen dauerhaften Datenträger.
g) Der Kunde ist berechtigt, kos-tenlos vom
Reisevertrag zurück-zutreten, sofern die Preiserhö-
hung mehr als 8% ausmacht. Der RV informiert den
Kunden über sein Recht in einer gesetz-ten Frist
kostenlos zurückzutre-ten oder den neuen
Reisepreis anzunehmen. Reagiert der Kun-den in
der gesetzten Frist nicht, wird der neue Reisepreis
ver-einbart, wenn der Kunde vorher, auf die Folge
der Nichtreaktion deutlich hingewiesen worden ist.
h) Wenn die Studienfahrten mit Mitteln aus
Förderungspro-grammen der EU, des Bundes, des
Landes NRW, anderer öf-fentlicher Institutionen etc.
ge-fördert und sind die Teilnehmer vorab über diese
Förderung informiert worden, sind die Teilnehmer
verpflichtet, an allen Programmpunkten, die zur För-
derung der entsprechenden Fahrt notwendig sind,
teilzu-nehmen und alle evtl. sonst notwendigen
Voraussetzungen zu erfüllen. Kommen die Teil-
nehmer dieser Verpflichtung nicht nach, tragen sie
die durch den Ausfall der Förderungsmit-tel
entstandenen Mehrkosten. Dies gilt nicht nur für die
Stu-dienfahrt selber, sondern auch für Vor- und
Nachbereitungsver-anstaltungen.
Der Reiseveranstalter möchte an dieser Stelle
ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl bei den
Studienfahrten als auch bei Ta-gungen und
Seminaren, die Förderungsmittel manchmal das
Mehrfache des Teilnehmerbei-trages betragen.
i) Spezialpreise, Rabatte & Er-mäßigungen müssen
bereits bei der Buchung beantragt werden. Eine
spätere Ermäßigung nach Rechnungsstellung ist
nicht möglich.
8. Leistungen
a) Für den Umfang der vertragli-chen Leistungen gilt
aus-schließlich die Leistungsbe-schreibung in
unseren Katalo-gen und Internetseiten. Der Rei-
severanstalter behält sich je-doch vor, aus sachlich
berech-tigten, erheblichen oder nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss
eine Ände-rung der Leistungen zu erklären, über die
der Reisende vor Bu-chung selbstverständlich infor-
miert wird (siehe 4b).
b) Zusätzliche Vereinbarungen, die den Umfang der
beschrie-benen Leistungen ändern, sind nur mit
einer Bestätigung vom Reiseveranstalter gültig.
Vermitt-ler, Reisebüros, Leistungsträger und
Reiseleiter sind hierzu aus-drücklich nicht befugt.
c) Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den
örtlichen Ge-gebenheiten / Standards / Kate-gorien.
Die Leistungen werden immer landes- bzw.
ortsüblich erbracht. Nähere Informationen
entnehmen Sie bitte den Länder- und
Ortsbeschreibungen. Be-achten Sie bitte, dass die
meis-ten Länder außerhalb der EG keine
europäischen Verhältnis-se haben. Es werden
andere Ansprüche an Sauberkeit, Pünkt-lichkeit und
Komfort gestellt.
d) Entschließen Sie sich nur zu einer Reise in Länder
ohne eu-ropäischen Standard, wenn Sie ggf. mit
einem niedrigen Stan-dard an Sauberkeit und
Komfort über längere Zeit klarkommen, ohne den
Spaß und die Lust an der Reise zu verlieren. Wer z.B.
absoluten Wert auf Sauberkeit und Pünktlichkeit
legt, den kön-nen wir von einer Reise in die
sogenannte "Dritte Welt" nur abraten.
g) Leistungsbestandteil dieses Vertrages sind nur die
unter den Leistungen aufgeführten Pro-
grammpunkte.
h) Der Reiseveranstalter behält sich – auch
kurzfristig – vor, die Programmpunkte in einer ande-
ren Reihenfolge / an anderen Tagen zu erbringen,
sofern in Reiseausschreibung bzw. Bestä-tigung
hierauf hingewiesen wurde (Programmänderung
und Ablauf bleiben vorbehalten) und dies den
Reisenden zumutbar ist.
k) siehe 'Leistungsänderungen'
l) siehe 6 (e) Wechsel des Orts einer Übernachtung
m) siehe 'Nicht in Anspruch genommene
Leistungen'
n) siehe 'Nicht erbrachte Leis-tungen'
9. Hotelübernachtungen, Zimmer und Ortswechsel
a) Einzelzimmer sind keine Doppelzimmer zur
Alleinbenut-zung.
b) Nach Möglichkeit bringen wir alle Teilnehmer
einer Gruppe in der gleichen Unterkunft unter. Dies
kann aber nicht garantiert werden.
c) Die Zimmer können in den Hotels gemäß
internationalen Gepflogenheiten ab ca. 14.00 Uhr
bezogen werden und müs-sen bis 12.00 Uhr
geräumt wer-den. Auch bei Flugankünften am
frühen Morgen oder Abflügen am späten Abend
gelten diese Regelungen.
d) Bei Rundreisen behält sich der Reiseveranstalter
im Ziel-land ausdrücklich vor, im Notfall auch
kurzfristig, den Aufenthalt einmalig an einem Ort
um eine Übernachtung zu verkürzen und an einem
anderen Ort verlän-gern zu dürfen. Über diese Maß-
nahme sind die Teilnehmer um-gehend unter
Angabe der Grün-de zu unterrichten. Ihnen dürfen
hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Sollten
wichtige Pro-grammpunkte an einem Ort dadurch
ausfallen, muss ge-währleistet sein, dass ein min-
destens gleichwertiger Ersatz an anderer Stelle
angeboten wird. Sollte der neue Programmpunkt /
Hotel im Einkauf preiswerter sein, wird die Differenz
an den Kunden erstattet (siehe Nr. 10)
e) Beachten Sie bitte, dass in den Tropen und
Subtropen, während und direkt nach dem Monsun /
Regenzeit, kleinere Renovierungen vorgenommen
werden müssen und Sie kleinere Schäden,
insbesondere Was-serflecke an Wänden, Tapeten
und Teppichen, hinnehmen müssen.
10. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
a) Änderungen und Abweichun-gen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Ver-tragsabschluss
notwendig wer-den und die von dem Reisever-
anstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die
Ände-rungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
b) Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistun-gen mit
Mängeln behaftet sind. Entstehen dem RV geringere
Kosten hat er sie zu erstatten.
c) Der Reiseveranstalter ver-pflichtet sich, den
Teilnehmer über Leistungsänderungen und -
abweichungen unverzüglich vor der Reise in
Kenntnis zu setzen.
d) Im Fall erheblichen Änderung einer wesentlichen
Eigenschaft der Reiseleistungen hat der Kunde ein
kostenloses Rück-trittsrecht. Er kann zurücktreten
oder die Vertragsänderung an-nehmen.
e) Innerhalb der von Reisever-anstalter bestimmten
angemes-senen Frist muss der Kunde seinen
Rücktritt oder die An-nahme der Vertragsänderung
erklären. Reagiert er nicht, gilt die Änderung als
angenommen. Der RV muss hier auf deutlich
hinweisen.
11. Rechte des Reisenden bei Reisemängel & Abhil-
fe nach BFG §651i und §651k
a) Der RV hat dem Reisenden die Pauschalreise frei
von Rei-semängeln zu verschaffen.
b) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn
Sie ver-einbarte Beschaffenheit hat. Die Leistungen
und Beschaffenheit der Reise wird im Katalog des
RV beschrieben.
c) Eine Reisemangel liegt auch vor, wenn der
Reiseveranstalter Reiseleitungen nicht oder mit
unangemessener Verspätung verschafft.
d) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen.
Verlangt der Reisen-de Abhilfe, hat der Reisveran-
stalter den Reisemangel zu be-seitigen. Der
Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern,
wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung
des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes
der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnis-
mäßigen Kosten verbunden ist.
e) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der
Ausnahmen des §651K, Absatz 1 Satz nicht
innerhalb einer von Reisenden bestimmten
angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende
selbst Abhilfe schaffen und Er-satz der
erforderlichen Aufwen-dungen verlangen. Der
Bestim-mung einer Frist bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe von Reisever-anstalter verweigert wird oder
wenn sofortige Abhilfe notwen-dig ist.
f) Kann der Reisveranstalter die Beseitigung des
Reisemangels nach §651k Absatz 1 Satz 2 ver-
weigern und betrifft der Reise-mangel einen
erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der
Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene
Ersatzleistungen anzubieten. Haben die Ersatz-
leistungen zr Folge, dass die Pauschalreise im
Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von
mindestens gleich-wertiger Beschaffenheit ist, hat
der Reiseveranstalter dem Rei-senden eine
angemessene Her-absetzung des Reisepreises zu
gewähren.
f) Ist die Beförderung des Rei-senden an den Ort der
Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die
Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom
Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhn-licher Umstände nicht möglich, hat
der RV die Kosten für eine notwenige Beherbergung
des Reisenden für einen höchstens drei Nächte
umfassenden Zeit-raum zu tragen, und zwar mög-
lichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag
vereinbarten gleichwertig ist.
Die Begrenzung auf 3 Nächte entfällt bei Personen
mit einge-schränkt Mobilität, Schwangere,
unbegleitete Minderjährige und Personen, die
besondere medi-zinische Betreuung benötigen.
12. Stellung eines Ersatz-teilnehmers
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Teilnehmer
verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise
teilnimmt, und in sei-ne Rechten und Pflichten ein-
tritt.
Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des
Dritten wider-sprechen, wenn
- dieser den besonderen oder vertraglichen
Reiseerfordernis-sen nicht genügt
- seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen
- er nicht die Voraussetzung zur öffentlichen
Förderung einer Fahrt erfüllt / erfüllen kann (wenn
die Fahrt mit öffentlichen Mittel gefördert wird)
- wenn die Teilnehmer bestimm-te Voraussetzungen
zur Fahrt-teilnahme erfüllen mussten bzw. der
Teilnehmerkreis des Reise-veranstalters
eingeschränkt war (z.B.. Mitgliedschaft, Altersstruk-
tur etc.).
d) Der Reiseveranstalter die durch Teilnahme des
Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten verlangen,
soweit diese ange-messen sind, tatsächlich ent-
standen sind und vom Reise-veranstalter
nachgewiesen wer-den.
f) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er
und der Rei-sende dem Reisveranstalter als
Gesamtschuldner für den Rei-sepreis und die durch
den Ein-tritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
13. Ausschluss von der Fahrt
a) Verhält sich ein Teilnehmer grob fahrlässig,
gesetzwidrig, stört die Fahrt trotz mehrmaliger
Ermahnungen nachhaltig, be-folgt nicht die
Anweisungen des Reiseleiters / Studienfahrtleiters
oder erfüllt die Verpflichtungen bei öffentlich oder
sonstwie geförderten Fahrten nicht, kann er nach
ein oder mehrmaliger Abmahnung oder in
schweren Fällen sofort von der Reise oh-ne weitere
Rechtsansprüche ausgeschlossen werden. Die
Reiseleiter sind für diesen Fall ausdrücklich zur
Kündigung des Reisevertrages ermächtigt. Der
Reiseveranstalter behält in die-sem Fall den
Anspruch auf den Reisepreis. Der Reiseveranstal-ter
muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an-
rechnen lassen, die der Reise-veranstalter aus einer
anderwei-tigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leis-tungen erlangt, einschließlich
des Reiseveranstalters von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
b) Evtl. hierbei anfallende Kos-ten für Rückreisen bei
Minder-jährigen (+ evtl. Kosten für einen Begleiter)
tragen die Erzie-hungsberechtigten.
c) Bei Ausschluss von der Fahrt entfällt die
Möglichkeit der Stel-lung eines Ersatzteilnehmers.
14. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
a) Sofern Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn noch nicht
im Be-sitz der vollständigen Reiseun-terlagen/Visa
sind, informieren Sie bitte umgehend den Reise-
veranstalter.
b) Bei Leistungsstörungen wäh-rend der Fahrt ist
sofort die Rei-seleitung oder die Agenturver-tretung
des Reiseveranstalters zu informieren. Diese sind
be-auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sind beide nicht erreichbar, ist der
Reiseveranstalter zu informie-ren. Sofern ein
Mangel nicht angezeigt wird, tritt kein An-spruch auf
Minderung auf.
c) Die Reiseleitung des Reise-veranstalters und
Agenturvertre-tungen sind nicht befugt, Ge-
währleistungsansprüche der Teilnehmer
anzuerkennen.
d) Bei auftretenden Leistungs-störungen sind die
Teilnehmer verpflichtet, innerhalb der ge-setzlichen
Bestimmungen dazu beizutragen, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
e) Falls eine Fahrt aus öffentli-chen Mitteln gefördert
wird, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, an allen
Veranstaltungen vor, wäh-rend und nach der Fahrt
teilzu-nehmen und alle sonstige Ver-pflichtungen zu
erfüllen, die zum Erlangen der Förderungswür-
digkeit notwendig sind.
f) Bei Busreisen, Übernachtun-gen in
Jugendunterkünften, Sporthallen oder Zeltlagern
sind die Teilnehmer angehalten, mit zur Sauberkeit
beizutragen und verpflichtet an der Endrei-nigung
teilzunehmen bzw. an allen sonstigen von der
Gruppe gemeinsam durchgeführten Ar-beiten
mitzuhelfen.
15. Jugendreisen /Studienfahrten
a) Einige der vom Reiseveran-stalter durchgeführten
Reisen / Studienfahrten wenden sich an jugendliche
Teilnehmer. Diese Fahrten verlaufen naturgemäß
etwas lebhafter, insbesondere während der An- und
Abreise als auch nachts. Aus den sich hieraus
ableitenden Folgen und Nebenerscheinungen
können die Teilnehmer kein Minde-rungsanspruch
ableiten.
b) Die vorherige Regelung be-hält auch ihre
Gültigkeit soweit nicht nur vereinzelte sondern auch
eine größere Anzahl er-wachsener bzw. älterer
Perso-nen an der Reise / Studienfahrt teilnehmen.
16. Teilnahme Minderjäh-riger
a) Eine Anmeldung Minderjähri-ger muss von diesen
und den Eltern bzw. Erziehungsberechti-gen
unterzeichnet werden.
b) Sofern in der jeweiligen Aus-schreibung keine
anderen Al-tersstufen angegeben sind, gel-ten
folgende Mindestteilnahme-alter: 1) für allein
reisende Ju-gendliche innerhalb der EU 16 Jahre,
außerhalb der EU 18 Jah-re. 2) in Begleitung eines
ver-antwortlichen Erwachsenen reisende Kinder
oder Jugendli-che innerhalb der EU 12 Jahre,
außerhalb der EU 14 Jahre. Ausnahmen hiervon sind
nur für Punkt 2 in Abhängigkeit der jeweiligen
Fahrteigenschaften nach Rücksprache mit dem Rei-
severanstalter möglich.
c) Mit der Anmeldung zur Fahrt geben die
Erziehungsberechtig-ten die Einwilligung, dass sich
die minderjährigen Teilnehmer, während der
ganzen Reise frei, alleine und auf eigene Gefahr
bewegen dürfen.
d) Dies gilt auch dann, wenn
Teilnahmebestätigungen für minderjährige
Teilnehmer in einem Alter gegeben werden, das
unter dem ausgeschriebe-nen Mindestalter liegt.
e) Die Erziehungsberechtigten erlauben, dass die
Minderjähri-gen abends bis zu den von den
Reiseleitern / Studienfahrtleiter festgesetzten Zeiten
aufbleiben dürfen.
f) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Antritt
einer Reise ins Ausland eine Einverständ-
niserklärung beider Elternteile oder der
Erziehungsberechtig-ten. Diese ist bei der Ein- und
Ausreise den Grenzbeamten auf Wunsch
vorzulegen.
17. Einschränkte Mobilität
Alle unsere Pauschalreisen sind für Teilnehmer mit
einge-schränkter Mobilität nicht ge-eignet.
18. Nicht in Anspruch ge-nommene Leistungen
a) Nimmt ein Teilnehmer einzel-ne Reiseleistungen
infolge vor-zeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich
der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen han-delt, die
Aufwendungen hierzu in keinem Verhältnis stehen
oder wenn einer Erstattung ge-setzliche oder
behördliche An-ordnungen oder die örtlichen
Gegebenheiten entgegenste-hen.
b) Bei denen von dem Reisever-anstalter pauschal
gebuchten Unterkünften, Transportmitteln und
Programmen, bei denen auch bei einer
Verringerung der Teilnehmerzahl, die Kosten in
gleicher Höhe erhalten bleiben, kann keine
Erstattung wegen nicht in Anspruch genommener
Leistungen erfolgen.
19. Reiseleitung – Hilfe-stellung, Rechte & Pflich-ten
a) Wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten
geraten, wird Ihnen der Reiseleiter nach BGB § 651
q unverzüglich in ange-messener Weise Beistand
leis-ten (u.a. Gesundheitsinfos, Be-
hörden/Botschaft, Kommunika-tionsmittel, andere
Reise- oder Rückreisemöglichkeiten).
20. Vermittlung von Fremdleistungen & Flüge vor
Ort
a) Bei Buchung von Fremdleis-tungen, die nicht Teil
der Leis-tungsbeschreibung sind, haftet der RV nur
für ordnungsgemäße Vermittlung, nicht aber für die
Leistungserbringung selber.
b) Folgende Aktivitäten sind immer Fremdleistun-
gen: Ballonfahrten, Rundflüge mit Kleinflugzeugen
oder Hub-schrauber, Bungee Jumping. (Tandem-)
Fallschirmspringen, Parasailing.
21. Fluggesellschaften/Anreise Flughafen / EU-Liste
a) Der RV informiert die Kunden über die geplante
Fluggesell-schaft. Steht bei Reisebuchung die
Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der RV
über wahrscheinliche/n Fluggesell-schaft/en. Sobald
die Flugge-sellschaft fest steht oder ein Wechsel
erfolgt ist, informiert der RV sofort den Kunden.
b) Bei Flügen sollten Sie min-destens 3 Stunden vor
Abflug am Check In Schalter am Flug-hafen sein.
Planen Sie bei RailFly Zugfahrten Verspätun-gen und
verpasste Anschluss-züge mit ein, um 3 Stunden vor
Abflug da zu sein.
c) Die von EU erstellte „Black List“
(Fluggesellschaften die nicht in der EU landen
dürfen) finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air
-ban_de .
22. Gepäck - Flug & Rund-reise
a) Bei Flugreisen kann jeder Teilnehmer 20 kg
Reisegepäck in üblichen Reisekoffern für Flug und
Rundreise mitnehmen.
b) Ist bei einigen Ziel die Ge-päckmenge oder - art
abwei-chend, finden Sie den Hinweis in der
Reisebeschreibung (zB. Papua Neu Guinea nur 15kg
in Softgepäck).
c) Die Beförderung von Sport-geräten (Surfbrettern,
Tauchaus-rüstung, Skier, Fahrräder etc.), Rollstühlen
und anderen Son-dertransporten ist nicht Be-
standteil des Reisevertrages. Dies gilt sowohl für
den Flug, als auch für die Transfers, Tou-ren und
Rundreisen im Zielge-biet.
Jeder Teilnehmer muss sich selbst mit der
Fluggesellschaft wegen des Transportes von
Übergewicht oder Sondertrans-porten in
Verbindung setzten bzw. sich um dessen Transport
vor Ort kümmern. Sofern Ihnen unsere Mitarbeiter
hierbei behilf-lich sind, geschieht dies ohne
Gewährleistungsanspruch und Haftung gegenüber
des Reise-veranstalters.
d) Schäden oder Verlust vom Gepäck sind sofort
nach der Ankunft der zuständigen Flug-gesellschaft
im Flughafenge-bäude zu melden. Sie brauchen
hierfür den Flugschein mit dem eingetragenen
Gepäck, der Ge-wichtssumme und dem Gepäck-
abschnitt. Die Fluggesellschaf-ten haften nur bis zu
einer ge-wissen Höhe pro kg Gepäck laut Flugschein,
wobei Wertge-genstände und das Handge-päck
nicht mitversichert sind. Der Vorfall muss auf dem
Scha-densfallformular (P.I.R.) aufge-nommen
werden, dessen Kopie Sie benötigen um einen Scha-
denersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft
stellen zu kön-nen.
23. Visum / Behördliche Genehmigungen
a) Sie benötigen für alle unsere Reisen einen
Reisepass (EU-Bürger für Reisen in der EU nur einen
gültigen Personalaus-weis). Der Reisepass muss
min-destens bis 6 Monate nach Rei-seende gültig
sein.
b) Die Gesundheitsvorschriften finden Sie im
Katalog ihrer Rei-se.
c) Die Visum- und Einreisevor-schriften für EU-
Bürger und Schweizer finden Sie im Katalog ihrer
Reise.
d) Nicht EU-Bürger werden ge-beten uns vor der
Anmeldung zu kontaktieren. Für die meisten Länder
benötigen Sie ein Visum, welches vor Reise bei der
Bot-schaft beantragt werden muss. Wir informieren
Sie vorher wel-che Einreisebestimmungen für Sie
gelten.
Email: pass@bct-touristik.com
Email: pass@ulurus.de
e) Sie müssen uns aktiv vor An-meldung informieren
wenn be-sondere Passumstände (dop-pelte
Staatsbürgerschaft mit mindestens 1 Nicht EU-Land,
frühere Ausweisung oder Einrei-severweigerung
durch Transfer- oder Zielreiseland, persona non
grata, Passeintragungen etc.) vorliegen, damit wir
die Bot-schaft/en der Zielländer kontak-tieren
können, ob Sie an der Reise teilnehmen können.
e) Sofern der Reiseveranstalter für die Teilnehmer
die Organisa-tion und Beschaffung von Visa oder
anderen Formalitäten übernimmt, haftet er nicht für
die nicht rechtzeitige Erteilung / Bearbeitung durch
Botschaften, Konsulate oder sonstigen Be-hörden,
es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzöge-
rung zu vertreten hat.
f) Der Reisende ist für die Ein-haltung aller für die
Durchfüh-rung der Reise wichtigen Vor-schriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten und zusätzliche
Kosten für eine sofortige Rückreise, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vor-schriften (z.B.:
Nichtantrittsmög-lichkeit der Reise, Verweigerung
der Einreise, Ausweisung) er-wachsen, gehen zu
seinen Las-ten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Rei-
severanstalters bedingt sind.
24. Gesundheitshinweise, Impfungen etc.
Die Hinweise zu den vorge-schrieben Impfungen
finden Sie bei jeder Reise. Sofern der Rei-
severanstalter bei Auslandsrei-sen die Teilnehmer
über weitere empfohlene Schutzmaßnahmen etc.
unterrichtet, geschieht dies nach besten Wissen und
Ge-wissen, aber ohne Gewähr. Die Hinweise sind
nur eine Anre-gung für ein Gespräch mit ihren Arzt,
der unter Berücksichtigung ihrer gesamten
Krankenge-schichte (Allergie, andere Medi-kamente
etc), die für Sie optima-le Auswahl treffen sollte.
25. Reiseversicherungen
a) Wir empfehlen für alle Reisen eine
Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruchversicherung,
eine Auslandskrankenversicherung mit Rückführung
im Un-fall/Krankheitsfall, eine Gepäck-versicherung
(je nach Reiseziel) und ggf. eine Reiseunfall- oder
–haftpflichtversicherung.
b) Reiseversicherungen werden vom Reiseveranstal-
ter/Reisebüro nur vermittelt im Status eines
erlaubnisfreien An-nexvermittlers gemäß §34d
Abs.8 Nr. 1 Gewerbeordnung. Der RV übernimmt
nur die Haf-tung für die ordnungsgemäße
Vermittlung. Es gelt die Bestim-mungen der
jeweiligen Versi-cherung, die Sie vor Versiche-
rungsabschluss erhalten.
c) Eine Reiserücktrittskosten-versicherung muss je
nach Ver-sicherung innerhalb von 7 oder 14 Tagen
nach Erhalt der Rei-sebestätigung abgeschlossen
werden. Bei kurzfristigen Bu-chungen je nach
Versicherung ab 1 bis 2 Monaten vor Reise sofort
mit der Reiseanmeldung.
d) Sie können diese und andere
Reiseversicherungen u.a. bei den folgenden
Versicherungen abschließen:
•
Safety Card, Adler Versiche-rung AG (Signal
Iduna Grup-pe), Neue Rabenstraße 15-19,20354
Hamburg,
•
Hanse Merkur Reiseversiche-rung AG, Neue
Rabenstraße 28, 20352 Hamburg
•
Travelsecure, Würzburger Versicherungs AG,
Bahn-hofstr.11, 97070 Würzburg
•
TAS,(Kravag Logistic Versi-cherungs AG), Emil-
von-Behring Str. 2, 60439 Frankfurt
26. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Reiseveran-stalters aus dem
Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis für
Schäden beschränkt,
- die nicht Körperschäden sind,
- nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
b) Gelten für eine Reiseleistung internationale
Übereinkünfte oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Scha-denersatz gegen den Leis-tungserbringer
nur unter be-stimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraus-
setzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der
Reiseveran-stalter gegenüber den Reisen-den
hierauf berufen.
c) Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter
gegen den Reiseveranstalter Schatzersatz oder auf
Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel
gezahl-ten Beitrags, so muss sich der Reisende den
Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund der
desselben Ereignisses als Ent-schädigung oder als
Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe
internationaler Über-einkünfte oder auf solchen be-
ruhenden gesetzlichen Vor-schriften erhalten oder
nach Maßgaben der EU Verordnun-gen nach BGB
§651 p (3).
d) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden,
die bei Aus-flügen, Besichtigungen, Füh-rungen und
anderen Sonder-leistungen entstehen, die von
Reiseleiter zusätzlich kostenlos oder gegen direkte
Erstattung der Fahrt- und Eintrittskosten angeboten
werden und Nichtbe-standteil der Leistungen des
Reisevertrages sind.
e) Für die Richtigkeit von Anga-ben
-auf nicht RV Internetseiten und Orts- und
Hotelprospekten, die der Eigenwerbung von Leis-
tungsträgern dienen;
- von uns überreichten Prospek-ten / Broschüren
von Fremden-verkehrsämtern / Tourist Office etc.;
- von uns empfohlenen oder erhalten Reiseführern
eines Verlages
können wir nicht haften.
27. Rücktritt durch Teil-nehmer
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter oder Reisevermittler, soweit die
Reise im Reisebüro gebucht wurde.
b) Ein kostenloser Rücktritt vor Reisebeginn ist nur
möglich, bei
- einer nachträglichen Preiser-höhung durch den
Reiseveran-stalter von über 8% des Reise-preises
(siehe 7.)
- wenn einer der wesentlichen Bestandteile der
Pauschalreise erheblich geändert wurde (siehe 10d)
- bei Eintritt außergewöhnliche Umstände, welche
die Durchfüh-rung der Reise erheblich beein-
trächtigen, beispielweise wenn am Bestimmungsort
schwerwie-gende Sicherheitsprobleme bestehen
c) Tritt der Kunde vom Reisever-trag zurück oder
tritt er die Reise nicht an, verliert der Reisever-
anstalter den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine
angemessene Entschädi-gung verlangen.
Bei der Berechnung des Ent-schädigung sind der
Zeitpunkt zwischen Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn, zu er-wartende Ersparnis von Auf-
wendungen des Reiseveranstal-ter sowie ein zu
erwartender Erwerb durch anderweitige Ver-
wendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
a) Nichteinhaltung der Zahlung für eine Reise /
Studienfahrt stellt keinen Rücktritt dar.
d) Die beim Rücktritt entstehen-den Kosten
variieren je nach Zeitpunkt des Rücktritts. Des-halb
sollte ein Rücktritt sofort umgehend angezeigt
werden.
e) Die Rücktrittskosten gestalten sich für jede Fahrt
individuell verschieden. Sie bestehen in jedem Fall
in den Rücktrittskos-ten sämtlicher Leistungsträger,
den vollen anteiligen Preis der für die Gruppe
gesamt gebuch-ten Leistungen (Führungen,
Transportmittel (Bus etc.)) sowie der eventuell
entfallenden Ver-günstigung bzw. Mehrkosten durch
unterschreiten einer Min-destteilnehmerzahl.
f) Wir können die Rücktrittskos-ten für jede Reise
pauschalisie-ren, wobei wir bei unseren Be-
rechnungen die eingesparten Reisevorleistungen
bzw. ihre anderweitige Verwendung be-
rücksichtigen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten,
uns nach-zuweisen, dass der Reiseveran-stalter
durch anderweitige Ver-wendungen / Einsparungen
kein oder ein niedriger Kosten-aufwand/Schaden
entstanden ist. Unterbleibt dies, müssen Sie die
nachfolgende Kostenpau-schale bei Rücktritten
bezahlen:
g) Die pauschalierten Rücktritts-kosten betragen
allgemein mit Ausnahme der nachfolgenden
aufgeführten anderen Bestim-mungen oder sofern
nicht in der Teilnahmebestätigung anders
angegeben im Prozent vom Rei-sepreis:
h) bei Busreisen in Europa für Einzelreisende im
Prozent vom Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn:
20%
45.-25ter Tag vor Reisebeginn
60% 24.-16.ter Tag
vor Reisebeginn
70%
15.ten Tag vor Reisebeginn
75%
ab 48 Stunden vor Busstart
95%
i) bei Busreisen in Europa für Gruppen ab 5
Personen im % von Reisepreis
bis 61 Tage vor Reisebeginn:
20%
60.-25ter Tag vor Reisebeginn:
75%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:
85%
15.ten Tag vor Reisebeginn:
97%
j) bei sonstigen Reisen:
bis 45 Tage vor Reisebeginn:
20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:
30% 30.-25.ter Tag
vor Reisebeginn:
50%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:
60% ab 15.ten Tag
vor Reisebeginn:
65% ab 8.ten Tag vor
Reisebeginn:
70% ab 2Tage vor Reisebeginn:
75% des Reisepreises
k) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen
für Rund-reisen in Ägypten, Israel, Jor-danien,
Libanon, Palästina und die arabische Halbinsel für
je-den angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom
Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn:
20% 45.-31.ter Tag
vor Reisebeginn:
30% 30.-25.ter Tag vor
Reisebeginn:
35%
25.-16.ter Tag vor Reisebeginn:
45%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn:
69%
am Abreisetag:
85%
l) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen
für Rund-reisen in Afrika, Mittelamerika (Belize,
Guatemala, Mexiko, Ni-caragua, Costa Rica, Panama)
Indien, Nepal, Sri Lanka, Tibet, Mongolei für jeden
angemelde-ten Teilnehmer im Prozent vom
Reisepreis:
bis 45 Tage vor Reisebeginn:
20%
45.-31.ter Tag vor Reisebeginn:
45%
30.-25.ter Tag vor Reisebeginn:
55%
24.-16.ter Tag vor Reisebeginn:
75%
ab 15.ten Tag vor Reisebeginn:
85%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn
95%
m) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen
für Rund-reisen in Japan, China, Korea und
Südamerika für jeden an-gemeldeten Teilnehmer im
Pro-zent vom Reisepreis:
bis 90 Tage vor Reisebeginn:
20%
89.-60ter Tag vor Reisebeginn:
45%
59.-35.ter Tag vor Reisebeginn:
65%
34.-16.ter Tag vor Reisebeginn:
75%
ab 15.ter Tag vor Reisebeginn:
85%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn:
95%
bei Nichterscheinen
98%
m) Die pauschalisierten Rück-trittskosten betragen
für Rund-reisen in Australien, Neusee-land,
Singapur, Fidschi, Pazifik-inseln für jeden
angemeldeten Teilnehmer im Prozent vom Rei-
sepreis:
bis 90 Tage vor Reisebeginn:
20%
89.-60ter Tag vor Reisebeginn:
55%
59.-35.ter Tag vor Reisebeginn:
75%
34.-16.ter Tag vor Reisebeginn:
85%
ab 15.ter Tag vor Reisebeginn:
90%
ab 48 Stunden vor Reisebeginn:
95%
n) Die genannten Rücktrittskos-ten stellen Werte für
Standard-reisen dar, die von dem Reise-veranstalter
vermindert oder erhöht werden können, wenn die
Rücktrittskosten niedriger oder höher ausgefallen
als oben aufgeführt. Der RV muss höhere
Stornokosten nachweisen.
o) Höhere Rücktrittskosten ent-stehen in der Regel,
wenn die Flugtickets mehr als 4 Wochen vor der
Reise ausgestellt wer-den.
p) Auf die bei einigen Reisear-ten, Ländern,
Terminen und Reisezielen höheren Rücktritts-kosten
wird in Reiseausschrei-bung vor Anmeldung
hingewie-sen.
q) Für nach Kundenwunsch zusammengestellte
Individual-reisen gelten oft abweichende
Stornobedingungen, die im je-weiligen Angebot
aufgeführt werden.
28. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Rei-
sebeginn
a) Der Reiseveranstalter kann von der Reise
zurücktreten bei Nichterreichen einer ausge-
schriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmer-zahl (siehe folgendes Kapital 28.)
b) Der Reiseveranstalter ist auf-grund
unvermeidbarer, außer-gewöhnlicher Umstände an
der Erfüllung des Vertrages gehin-dert. In diesem
Fall hat der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis
von dem Rücktritts-grund zu erklären. Tritt der Rei-
severanstalter von der Vertrag zurück verliert der
den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und
erstattet geleistete Zahlun-gen innerhalb 14 Tage.
29. Mindestteilnehmerzahl
a) Wird die für eine Fahrt fest-gesetzte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der
Reise-veranstalter die Reise von mehr als 6 Tage
Dauer bis 30 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei 2
bis 6 tägigen Kurzfahrten ver-kürzt sich diese Frist
auf 7 Tage, bei Mini-Reisen mit weniger als 48
Stunden auf 2 Tage.
b) Sollte sich zu einem früheren Zeitpunkt das
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ab-sehen
lassen, informiert der Reiseveranstalter
unverzüglich die Teilnehmer.
c) Der Ausfall der Fahrt wird den Teilnehmern
unverzüglich er-klärt. Der Teilnahmebeitrag wird
unverzüglich zurücküberwiesen Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht.
d) Sofern in der Reisebeschrei-bung keine anderen
Mindest-teilnehmerzahlen festgelegt sind, gelten
folgende Regelun-gen:
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Flugreisen
und für deren Verlängerungsprogram-me,
Zusatzausflüge und sonsti-ge Veranstaltungen je 16
Teil-nehmer.
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei Busreisen
in Europa 30 Teilnehmer.
30) Wenn Sie diesen Punkt vor der Reiseanmeldung
gelesen haben, erhalten Sie eine Gut-schrift von 5
Euro pro Person bei der Reise. Schreiben Sie bitte
auf dem Anmeldeformular im Katalog irgendwo
„AGB gelesen“ mit der Hand. Bei An-meldung über
das Internet schreiben Sie bitte „AGB gele-sen“ in
das Kommentarfeld.
31. EDV-Erfassung/ Daten-schutz
Die Daten unserer Teilnehmer werden mittels EDV
gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt
nur an Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels ..)
soweit die zur Durchführung der Reise nötig ist oder
soweit es behördliche/gesetzliche Rege-lungen
vorschreiben. Eine Übersicht unserer Datenschutz-
bestimmungen (Dauer und Absi-cherung der
Speicherung) und ihrer Rechte (Dateneinsicht &
Export, Recht auf Löschung & Vergessen werden)
finden Sie im Anhang und auf unseren
Internetseiten .
www.ulurus.de/datenschutz
Wir übersenden unseren (ehe-maligen) Teilnehmer
der Bexte Touristik Group 1 bis 2 pro Jahr eine
Übersicht über unsere Rei-se der kommenden Jahre.
Eine Verwendung ihrer Daten zu die-sem
„Werbezweck“ können Sie jeder widersprechen.
Kurze Email oder Anruf genügt. Telefon +49-2241-
9424277 oder email:
keinkatalog@bexte-touristik.de
32. Irrtümer / Mündliche Absprachen
a) Alle Vertragsunterlagen wer-den vom RV nur auf
dauerhaften Datenträger den Kunden mitge-teilt.
Mündliche Zusa-gen/Absprachen alleine sind nach
der EU Pauschalreisericht-linie nicht zulässig.
b) Sämtliche Angaben im Inter-net,
Programmheften, Flugblät-tern, Plakaten und
Rundschrei-ben etc. entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Änderungen (Preise, Leistungen,
Termine, Druckfehler, Irrtürmer etc.) sind bis zur
Anmeldebestätigung möglich.
b) Aus Platz- oder anderen Gründen sind die
Hinweise bei Kurzprospekten, Messeprospek-ten,
Infoschriften, Rund- schrei-ben zu Fahrten, deren
Teilnah-me- oder Sonderbedingungen oft nicht
vollständig. Die voll-ständigen Reisebedingungen
und jeweiligen Länder- und Rei-seinformationen
finden Sie im Länderkatalog. Sie können sich auf
jeder Internetseite die Kata-log als PDF
herunterladen oder sich kostenlos der Post zusen-
den lassen.
c) Kein Reisebüro, Vermittler oder Reiseleiter ist
befugt Ihnen von den Prospektaussagen oder
Reisebedingungen abwei-chende Zusagen zu
machen, Versprechungen zu treffen, oder Garantien
zu geben.
e) Sonderwünsche müssen deutlich gekennzeichnet
auf dem Anmeldeformular angege-ben werden.
Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestäti-
gung oder eine Benachrichti-gung über die
Bearbeitung. Er-folgt dies nicht, können die mit der
Anmeldung eingereichten Sonderwünsche nicht
realisiert werden. Unsere Reisebestäti-gung stellt
dann ein neues An-gebot dar, dass Sie annehmen
oder ablehnen können.
g) Mit Herausgabe eines neuen Programmheftes /
Prospektes / Kataloges verlieren alle bisheri-gen
Programmhefte / Prospekte ihre Gültigkeit.
33. Unwirksamkeit einzel-ner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen/
Inhalte unwirk-sam oder ungültig sein oder werden,
setzt dies nicht die ganzen Teilnahmebedingungen /
Reisevertragsinhalte außer Kraft. Alle übrigen
Bedingungen behalten gleichwohl ihre Gültig-keit
und beeinträchtigen die rechtliche Wirksamkeit
nicht.
34. Gerichtsstand & Ver-jährung
a) Gerichtsstand ist bei sämtli-chen Klagen gegen
den Reise-veranstalter, der Sitz des Unter-nehmens
in 53721Siegburg, bei Klage vom Reiseveranstalter
gegen Reisende / Teilnehmer deren Wohnsitz. Bei
Vollkaufleu-ten und Personen, die ihren allgemeinen
Gerichtsstand / Wohnsitz / Aufenthaltsort nicht oder
nach Abschluss des Ver-trages nicht mehr in
Deutsch-land und / oder an einen zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannten Ort haben, gilt bei
Klagen vom Reiseveranstalter 53721 Siegburg als
vereinbart.
b) Ansprüche wegen nicht ver-tragsgemäßer
Leistungserbrin-gung der Reise / Studienfahrt /
Seminar verjährend in 2 Jahren, beginnend mit dem
Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach
enden sollte.
35. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform
zur Online Streitbeilegung (OS) bereit.
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der RV nimmt nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtstelle teil.
36. Vertragsbedingungen
a) Es gelten oben anstehende Bedingungen, die §
651 BGB und die EU Pauschalreisericht-linie
ergänzen, aber nicht erset-zen. Von den Rechten der
Kun-den nach § 651 BGB darf nicht abgewichen
werden.
b) Es gilt, soweit nach EU Recht zulässig, nur
deutsche Recht.
c) Sofern bei Spezialveranstal-tungen weitere oder
von obiger Fassung abweichende Bestim-mungen
gelten, wird hierauf in der Ausschreibung und vor
der Anmeldung ausdrücklich hin-gewiesen.
Stand: 01.07.2018 - Irrtum und Änderung
vorbehalten.